(openPR) 20. Juni 2005
München. Max Strauß, der "Justiziar" der WABAG-Gruppe, wurde heute vom Landgericht München I zu Schadensersatz in Höhe von mehr als EUR 16.000,- an einen geschädigten Anleger verurteilt. Geklagt hatte ein von der Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertretener Anleger, der sich atypisch still an der K.U.R.S. AG beteiligt hatte, eine der WABAG-Gesellschaften. Strauß ist bekanntlich in dieser Sache bereits strafrechtlich verurteilt worden, allerdings nur wegen der ersten drei von der WABAG aufgelegten Projektaktiengesellschaften, nicht ausdrücklich bezüglich der K.U.R.S. AG.
Strauß erschien zu dem Gerichtstermin trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens nicht, worauf ein Ordnungsgeld in Höhe von EUR 1.000,- gegen ihn verhängt wurde.
Nachdem das Gericht darauf hinwies, dass es das prozessuale Verhalten von Strauß als versuchten Prozessbetrug werte, stellte sein Anwalt keine Anträge. Gegen Strauß erging daraufhin antragsgemäß ein Versäumnisurteil.
Nach diesem Urteil könnten auf Strauß Schadensersatzansprüche in zweistelliger Millionenhöhe zukommen.
__________________________________
weitere Informationen:
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Univ. Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Tel. 089 / 64 91 11 – 75; Fax. -76; E-mail: