(openPR) Als offener Brief an den Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen. Per Email vorab an hunderte, meist ehemalige Pflanzenöl-BHKW-Betreiber.
Sehr geehrter Herr Dr. Röttgen,
ich schreibe stellvertretend für meine BHKW betreibenden Kunden aus unterschiedlichen Branchen, angefangen von Autozulieferern mit Galvanikbädern bis hin zu Ziegeleien mit Trockenanlagen. Eine Milliarde Euro Investition drohen aufgrund Ihrer Gesetze verloren zu gehen.
1. EEG 2004
Diese mittelständischen Betriebe haben aufgrund des Erneuerbare Energien Gesetzes 2004 (EEG) in Pflanzenöl-Blockheizkraftwerke investiert. Damals war Rapsöl vergleichsweise günstig und es gab noch keine Beimischungspflicht für Biosprit. Jedem Kraftwerk, das nachwachsende Rohstoffe einsetzt, wurde ein Bonus von 6 Cent versprochen - der sogenannte NaWaRo Bonus. Es war irrelevant, ob Biogas aus Mais oder Rapsöl oder andere nachwachsende Stoffe eingesetzt wurden. Ausweislich der Gesetzesbegründung sollten die Zusatzkosten für den Einsatz der nachwachsenden Rohstoffe durch den Bonus ausgeglichen werden. Daraufhin haben wir der damaligen Regierung vertraut und gebaut.
In der großen Koalition beschlossen CDU und SPD im November 2005 eine Zwangsbeimischung von Biodiesel in den Kraftstoff. Diese Regelung ist noch in Kraft. Heute werden 70% des gesamten Rapsöls der Europäischen Union für Kraftstoff verwendet. Insoweit ist es nicht verwunderlich, dass Rapsöl heute mehr als das doppelte kostet als damals.
Das zunehmend teure Rapsöl hat dazu geführt, dass die Unternehmer aus dem Mittelstand die ursprüngliche Kalkulation durch billigere Einsatzstoffe zu erhalten versuchten. Im Zuge der aus dem Finanzministerium gesteuerten Kraftstoffbeimischung wurde offenbar versäumt, einen Anpassungsmechanismus des NaWaRo Bonus an die durch Regierungshandeln verursachten höheren Kosten aufzunehmen.
2. EEG 2009
Wie Sie wissen, nutzen Blockheizkraftwerke Energie mehr als doppelt so gut wie der Einsatz des gleichen Öls im motorisierten Verkehr. Trotzdem wurden in der Neufassung den BHKW-Betreibern nur weitere Auflagen gemacht, anstatt einen Ausgleich für die nachhaltige, lokale Produktion zu gewähren. Konnte 2004 jeder nach der Biomasseverordnung konforme Rohstoff eingesetzt werden, so wurde 2009 plötzlich eine Nachhaltigkeitsverordnung für flüssige Brennstoffe eingeführt. Nachhaltigkeitsverordnungen wären für alle Energiestoffe gut, wenn das Gesetz transparent und realistisch zustande kommt. Ihr Amtsvorgänger Sigmar Gabriel hat aber die Gesetze von externen Mitarbeitern der Firma Ecologic entgegen der Regeln des Bundesrechnungshofes und der Regeln Ihres Hauses in äußerster Eile entwickeln lassen. Benachteiligungen von kleinen Unternehmen werden mit einem Schulterzucken abgetan.
Ich schreibe Ihnen, weil das EEG 2009 den Nachweis für Nachhaltigkeit nur bei flüssigen Brennstoffen fordert. Flüssig oder fest unterscheidet man im Energiesteuerrecht exakt bei 20°C und unter Normaldruck. Die Auftragsgesetzgeber definierten aber einfach neu: „flüssig ist, was beim Eintritt in den Brennraum flüssig ist.“
Ich finde es persönlich unverständlich, dass ein Ministerium per Verordnung, Jahre nachdem man als Unternehmer Investitionen auf Basis bestehender Gesetze getätigt hat, entscheidet, dass „fest“ jetzt „flüssig“ wird. „Nachwachsend“ wurde zu „Nachhaltig“. Ich weiß, dass Sie dies formalrechtlich tun dürfen. Sehr fraglich ist aber, ob dies unter Vertrauensschutzgesichtspunkten zulässig oder gar marktwirtschaftlich sinnvoll ist.
Ich habe 12 Monate jeden Monat Einspruch dagegen eingelegt, das Palmfett eine Flüssigkeit sei. Palmöl ist wie das steuerbegünstigte Raffinerieabfallprodukt "Schweres Heizöl" ebenfalls fest. Schweres Heizöl wird zum Zünden von Kohlekraftwerken benutzt. Der Steuersatz muss gleich sein. Das Zollamt Bielefeld hat mir jetzt Recht gegeben: Palmöl ist fest im Sinne des Gesetzes – damit gilt Ihre Nachhaltigkeitsverordnung für Palmöl nicht. Mir ist aber an einer nachhaltigen Förderung von regionaler Energieerzeugung sehr gelegen. Rapsöl und Biogasanlagen z.B. ergänzen sich vorteilhaft für die Umwelt.
Unser Appell an Sie
Bitte lassen Sie die Verordnung neu überdenken und schaffen Sie ein ausgewogenes EEG. Fördern Sie damit Unabhängigkeit und Wettbewerb im Energiemarkt neben einer nachhaltig starken, ökologischen und regionalen Energieerzeugung.
Die EU Richtlinie 2009/28/EG lässt Spielraum, den Sie dazu nutzen können.
Rest- und Abfallstoffe könnten danach in unseren Anlagen effizienter genutzt werden als in Biodiesel, allein es fehlt der Anreiz. Der Anteil Energie im Verkehr könnte über Elektromobilität erfüllt werden. Die Umstellung von Strafzahlungen auf eine Steuerbefreiung würde den Bio-Rohstoffpreis sofort sinken lassen. Eine Förderung von Bio-Reinkraftstoff für Hybridfahrzeuge würde Investitionen der Biodiesel Produzenten schützen und kleineren Mineralölhändlern helfen.
Lassen Sie uns kleine KWK-Anlagen für das nutzen, was sie besser können als die meisten anderen Kraftwerke, nämlich Ausgleichsenergie für Wind- und Photovoltaik als ökologische Stromgrundversorgung bieten. Setzen Sie Anreize. Warum kein Ausgleichsenergie- oder Virtuelle-Kraftwerke-Bonus? 1,8 Millionen Tonnen Rapsöl aus Deutschland werden nicht für Nahrung benötigt; genug für über 1% der gesamten Stromerzeugung. Weit mehr Ökostrom wird möglich, wenn Pflanzenöl- (und Biogas) Ausgleichsenergie diesen einbinden.
EU-Energiekommissar Öttinger fordert viel Geld für den Netzausbau zur Anbindung von Erneuerbaren Energien. Ein kleiner Teil dieses Betrags als Ökostromintegrationsbonus reichte dem Mittelstand aus, damit wir das Vertrauen in die Worte der Gesetze behalten und einen ökologischen Beitrag zur unabhängigen Energieversorgung Deutschlands liefern könnten. Der Mittelstand in Deutschland ist schnell und innovativ – glauben Sie an den Mittelstand, geben Sie uns eine Chance!
Jörg Dürre
Unternehmer und Betreiber von zwei der fast sämtlichen derzeit still stehenden BHKW











