openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Vorstandstätigkeit im Verein braucht Versicherungsschutz

Ehrenamt braucht Sicherheit (Foto©Nerlich Images - Fotolia.com)
Ehrenamt braucht Sicherheit (Foto©Nerlich Images - Fotolia.com)

(openPR) Deutsches Ehrenamt e.V. gibt Tipps im EU Jahr der Freiwilligentätigkeit

Das EU Mottojahr 2011 ist der Freiwilligentätigkeit gewidmet. Bereits jetzt engagiert sich mehr als jeder dritte Europäer – auch mehr als jeder dritte Deutsche ab 14 Jahren – in Vereinen oder gemeinnützigen Organisationen. Wer eine verantwortliche Tätigkeit als Vorstand anstrebt, muss allerdings mehr beachten, als der Schüler, der eine Pfadfindergruppe leitet oder die Seniorin, die eine Hausaufgabenbetreuung übernimmt.
Der Verein Deutsches Ehrenamt e.V. hat darüber mit Dr. Hans-Jörg Krämer, Experte auf dem Gebiet der Vorstands- und Geschäftführerhaftung von der Kanzlei Zirngibl Langwieser in München gesprochen.

DE: Viele Menschen engagieren sich bereitwillig, zögern aber eine verantwortungsvolle Tätigkeit im Verein anzunehmen. Ist hier Vorsicht geboten?

Dr. Krämer: Gedanken sollte man sich auf alle Fälle machen, denn auch mit einer ehrenamtlichen Vorstandstätigkeit sind gewisse Aufgaben verbunden, die rechtliche Folgen haben können. Dennoch können Sie als Vereinsvorstand aktiv werden, ohne unkalkulierbaren Risiken ausgesetzt zu sein. Dafür gibt es drei gute Gründe:

1. Das Haftungsrisiko eines ehrenamtlich tätigen Vorstands ist durch die Gesetzesänderung 2009 wesentlich geringer geworden. Heute haftet er grundsätzlich nur noch bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz mit seinem Privatvermögen.
2. Jeder Vorstand, der pflichtbewusst handelt, seine Aufgaben ernst nimmt und sich fachlichen Rat holt, sobald er selbst kein Experte auf einem bestimmten Gebiet ist, wird seinen Verein erfolgreich führen und Haftungsrisiken vermeiden.
3. Nicht vergessen sollte man, dem richtigen Versicherungsschutz oberste Priorität einzuräumen. Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten – entweder man entscheidet sich für einzelne Policen oder für ein Versicherungspaket, wie es vom Deutschen Ehrenamt angeboten wird.

DE: In der Praxis ist der Unterschied zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit nicht einfach - bleibt also dennoch ein Restrisiko für den Vorstand?

Dr. Krämer: Das kann man natürlich nicht ausschließen, da es sich gegebenenfalls immer um eine Einzelfallentscheidung handelt, bei der ein Richter einen gewissen Beurteilungsspielraum hat. Nicht zuletzt deshalb ist die richtige Versicherung für den Schutz des Vorstands wichtig.

DE: Was gibt es hier von Vorstandsseite aus zu beachten, wenn ein Verein Fördergelder erhält?

Dr. Krämer: Fördergelder können ihre Tücken haben, da es sich hier oft um große Summen handelt. Durch die Hände eines Schatzmeisters können da leicht 500.000 Euro gehen. Wenn etwa ein Verein oder Verband von Bund, Stadt oder Land Gelder zur Durchführung einer Großveranstaltung erhält, muss der Vorstand unbedingt für die genaue Einhaltung der Förderbedingungen Sorge tragen. Fließen beispielsweise die Einnahmen aus einem im Rahmen der Veranstaltung durchgeführten Essens- und Getränkeverkauf nicht vollständig an den Verein zur Deckung der Kosten der Veranstaltung, sondern landen direkt oder indirekt bei einem oder mehreren Vereinsmitgliedern, dann ist das regelmäßig ein klarer Verstoß gegen die Förderrichtlinien. Und das kann im Nachhinein teuer werden. Insbesondere können in so einem Fall in der Regel die Fördergelder zurückgefordert werden.

DE: Die fünfte Jahreszeit – Karneval oder Fasching – ist gerade wieder im Gange und die meisten Vereine planen Veranstaltungen. Was muss der Vorstand hier berücksichtigen?

Dr.Krämer: Auch wenn es vielleicht unter ‚Kleinkram’ für den Vorstand fällt – er muss dafür sorgen, dass das vereinseigene Gelände verkehrssicher gemacht wird, z.B. im Winter muss natürlich geräumt und gestreut werden. Verletzt sich hier eine vereinsfremde Person, z.B. beim Besuch einer Faschingsveranstaltung, dann könnte sie oder ihre Krankenkasse gegenüber dem Verein Ansprüche geltend machen. Hat der Verein kein Geld, haftet der Vorstand möglicherweise mit seinem Privatvermögen. Aber gerade so ein Risiko ist durch entsprechende Policen absicherungsfähig.

DE: Also kann man engagierten Menschen, die im Vorstand eines Vereins aktiv werden möchten, uneingeschränkt dazu raten?

Dr. Krämer: Unbedingt, wenn die Person die Aufgaben des Vorstands ernst nimmt und sich erforderlichenfalls Rat bei Dritten holt. Niemand ist Steuerberater, Finanz- und Rechtsexperte, Personalchef, Veranstaltungsmanager sowie Versicherungsfachmann in einem. Aber jeder Verein ist in diesen Bereichen aktiv – egal ob Großveranstaltungen geplant werden oder Senioren zu Kaffe und Kuchen ins Vereinsheim eingeladen werden.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 511441
 1228

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Vorstandstätigkeit im Verein braucht Versicherungsschutz“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von DEUTSCHES EHRENAMT e.V.

Bild: Kooperation von Allianz und Deutschem Ehrenamt e.V.
Kooperation von Allianz und Deutschem Ehrenamt e.V.
Ob Sport, Freizeit oder soziale Einrichtungen: Etwa jeder siebte Deutsche engagiert sich in einem der rund 555.000 Vereine im Land als Mitglied oder Helfer. Viele der Verantwortlichen arbeiten auf ehrenamtlicher Basis. Sie setzen sich damit Haftungsrisiken aus, die ihnen oft gar nicht bewusst sind. Vereinsvorstände können für Fehler, die einen Vermögensschaden zur Folge haben, persönlich haftbar gemacht werden - beispielsweise beim Abschluss von für den Verein ungünstigen Verträgen, bei falscher Verwendung von Spendengeldern oder bei fehlerha…
Bild: Begegnung auf Augenhöhe - Deutsches Ehrenamt schenkt Kindern einen Ausflug nach Gut Aiderbichl
Begegnung auf Augenhöhe - Deutsches Ehrenamt schenkt Kindern einen Ausflug nach Gut Aiderbichl
Kurz vor Weihnachten kamen zwei fünfte Klassen der Mittelschule an der Bernaysstraße in München in den Genuss eines Tagesausflugs. Ziel war der Tiergnadenhof Gut Aiderbichl Henndorf in der Nähe von Salzburg. In dieser Begegnungsstätte für Mensch und Tier leben bis zu 2000 Tiere, wie Rinder, Pferde, Schweine, Gänse, Schafe, Füchse, Hunde, Katzen, die hier nach einem harten Leben verwöhnt werden. Das Gut ist 365 Tage im Jahr für Besucher geöffnet und Kinder sind besonders willkommen, denn dann gibt es viele Streicheleinheiten für die Tiere. Daz…

Das könnte Sie auch interessieren:

ARAG Verbrauchertipps zu Sportfragen
ARAG Verbrauchertipps zu Sportfragen
… Sporthaftpflicht mitversichert sind. Es gibt Verträge, in denen das jeweilige Bauvorhaben keiner vorherigen Anmeldung beim Versicherer bedarf. ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Versicherungsschutz nur für Bauvorhaben gilt, deren Bausumme den vereinbarten Betrag nicht überschreitet. Diese Summe reicht in der Regel für die Mehrzahl aller Bauvorhaben der …
Bild: Vereinsrecht - Bundesrat billigt VereinsrechtsreformenBild: Vereinsrecht - Bundesrat billigt Vereinsrechtsreformen
Vereinsrecht - Bundesrat billigt Vereinsrechtsreformen
… Zypries. Die Reform sieht vor, dass Vorstandsmitglieder, die unentgeltlich tätig sind oder lediglich eine Vergütung von höchstens 500 Euro im Jahr erhalten, für ihre Vorstandstätigkeit nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften. Beispiel: Um die Vereinskasse zu entlasten, organisiert der Vorstand eines Tennisvereins für den Vereinsparkplatz einen …
Bild: redmark Online-Seminar „Versicherungen für Vereine - Diese Policen brauchen Sie wirklich“Bild: redmark Online-Seminar „Versicherungen für Vereine - Diese Policen brauchen Sie wirklich“
redmark Online-Seminar „Versicherungen für Vereine - Diese Policen brauchen Sie wirklich“
München, 21. September 2009 – Gerade in wirtschaftlich heiklen Zeiten sollten auch Vereine über einen soliden Versicherungsschutz nachdenken. Auf dem unübersichtlichen Versicherungsmarkt fällt der Durchblick jedoch manchmal schwer, gerade, wenn man kein ausgewiesener Fachmann ist. Bleibt die Frage: Welche Versicherungen für Vereine sind wirklich sinnvoll …
Bild: Eine Empfehlung der Zeitschrift "Finanztest" - Die Solidar Sterbegeldversicherung
Eine Empfehlung der Zeitschrift "Finanztest" - Die Solidar Sterbegeldversicherung
… 50-jähriger Mann für eine Versicherungssumme von 5.000 Euro lediglich 14,50 Euro bis zum 85. Lebensjahr. Danach ist die Sterbegeldversicherung beitragsfrei, d. h. der Versicherungsschutz besteht lebenslang. Bei der Solidar Sterbegeldversicherung gilt eine Wartezeit von 36 Monaten, wobei ab dem 7. Monat die Auszahlungsleistung noch gestaffelt wird. So …
Bild: Neues Prüfsiegel für Vereine - Schutz vor HaftungsrisikenBild: Neues Prüfsiegel für Vereine - Schutz vor Haftungsrisiken
Neues Prüfsiegel für Vereine - Schutz vor Haftungsrisiken
… Prüfsiegels erkennen ehrenamtlich engagierte Menschen auf einen Blick, ob sie den bestmöglichen Schutz vor Haftungsrisiken bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit genießen. Eine Vorstandstätigkeit in einem Verein mit Prüfsiegel kann unbedenklich angetreten werden, denn eine rechtliche, steuerliche, finanzielle und persönliche Absicherung der Vereinsvorstände im …
Bild: Alle Jahre wieder -Veranstaltungen zur Weihnachtszeit brauchen Extra-Versicherungsschutz
Alle Jahre wieder -Veranstaltungen zur Weihnachtszeit brauchen Extra-Versicherungsschutz
… der Verein Deutsches Ehrenamt e.V. ausführt. „Nikolausfeiern oder Adventsbasare sind keine satzungsgemäßen Tätigkeiten im Verein, deshalb lohnt es sich den Versicherungsschutz zu überprüfen,“ rät Hans Hachinger, Vorstand DEUTSCHES EHRENAMT e.V.. Veranstaltungshaftpflicht und GEMA Gebühren vorab klären Für Vereine und gemeinnützige Organisationen sind …
Bild: Helfer haftenBild: Helfer haften
Helfer haften
Stiftung Warentest prüft Versicherungsschutz ehrenamtlicher Helfer Die Stiftung Warentest widmet sich in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift test 03/10 dem Versicherungsschutz von ehrenamtlichen Verantwortungsträgern. Bereits eine kleine Unachtsamkeit bei Vertragsabschlüssen oder bei Veranstaltungen kann teure Schäden verursachen, wofür Vereinsvorstände …
Bild: Hilfe für HelferBild: Hilfe für Helfer
Hilfe für Helfer
… sich inzwischen auch in Deutschland zu einem Standardprodukt entwickelt. Auch mit einer so genannten Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung können NPOs vorsorgen: Diese Versicherung bietet Versicherungsschutz für die Folgen eines finanziellen Verlustes sowohl der NPO selbst, den versicherten Mitarbeitern und vor allem auch den vom Versicherungsschutz …
Bild: Sicherheit für das EhrenamtBild: Sicherheit für das Ehrenamt
Sicherheit für das Ehrenamt
… auf Eine Vereinsführung unterscheidet sich nicht von der Führung eines Unternehmens hinsichtlich der Haftungssituation für den Vorstand. Deshalb ist es ratsam, eine ehrenamtliche Vorstandstätigkeit nur dann aufzunehmen, wenn man sich mit den damit verbundenen Aufgaben und Risiken auseinandergesetzt hat. „Ein Verein ist schnell gegründet, ein Ehrenamt …
Bild: Ehrenamt - Verein - HaftungBild: Ehrenamt - Verein - Haftung
Ehrenamt - Verein - Haftung
… auch eine gewisse Haftung mit dem Privatvermögen für die Repräsentanten des Vereins besteht. Die klassischen Vermögensschadenversicherungen für den Verein bieten in der Regel einen Versicherungsschutz zwischen € 15.000,- und € 300.000,-- für alle Führungskräfte des Vereins bzw. deren Beauftragte, und dies bei einer Haushaltssumme, die je nach Verein …
Sie lesen gerade: Vorstandstätigkeit im Verein braucht Versicherungsschutz