openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Vereinsrecht - Bundesrat billigt Vereinsrechtsreformen

21.09.200917:30 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Vereinsrecht - Bundesrat billigt Vereinsrechtsreformen

(openPR) Der Bundesrat hat am 18.09.2009 den Weg für Verbesserungen im Vereinsrecht freigemacht. Ab jetzt gibt es eine Haftungsbegrenzung für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände und elektronische Anmeldungen zum Vereinsregister werden möglich.
Wesentliche Säulen der Reform sind die Einführung von Haftungsbegrenzung für Vereins- und Stiftungsvorstände und die elektronischen Anmeldungen zum Vereinsregister.


Zu den Vorhaben im Einzelnen:
a) Haftungsbegrenzung für Vereins- und Stiftungsvorstände
Das Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen beinhaltet angemessene Haftungserleichterungen für Vereins- und Stiftungsvorstände, die unentgeltlich tätig sind oder für ihre Tätigkeit ein geringfügiges Honorar von maximal 500 Euro im Jahr erhalten. Diese Wertgrenze orientiert sich an dem Steuerfreibetrag für Vereinsvorstände. So wird gewährleistet, dass Vereine und Vorstandsmitglieder die vorgesehenen steuerrechtlichen Vergünstigungen ohne negative haftungsrechtliche Folgen ausschöpfen können.
"Wer sich ehrenamtlich im Verein engagiert, darf nicht dem vollen Haftungsrisiko ausgesetzt sein. Daher begrüße ich die Einführung einer zivilrechtlichen Haftungsbegrenzung für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände. Es freut mich, dass Bundestag und Bundesrat auch die Vorschläge aufgegriffen haben, diese Haftungsbegrenzung auf Vorstandsmitglieder auszuweiten, die als Anerkennung für ihre Tätigkeit eine geringe steuerfreie Vergütung erhalten, und sie zudem auch auf die Vorstände von Stiftungen zu erstrecken", unterstrich Zypries.
Die Reform sieht vor, dass Vorstandsmitglieder, die unentgeltlich tätig sind oder lediglich eine Vergütung von höchstens 500 Euro im Jahr erhalten, für ihre Vorstandstätigkeit nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften.
Beispiel: Um die Vereinskasse zu entlasten, organisiert der Vorstand eines Tennisvereins für den Vereinsparkplatz einen Winterdienst durch Vereinsmitglieder. Das für die Diensteinteilung zuständige Vorstandsmitglied übersieht versehentlich eine E-Mail, mit der sich ein für den Winterdienst vorgesehenes Vereinsmitglied krank meldet. Nach ergiebigen Schneefällen in der Nacht fährt am 12. Februar 2009 vormittags ein Vereinsmitglied auf dem nicht geräumten Vereinsparkplatz glättebedingt mit dem Auto gegen einen Zaunpfeiler. Da dem zuständigen Vorstandsmitglied nur einfache Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, haftet es weder gegenüber dem Mitglied für den Schaden am Auto noch gegenüber dem Verein für den Schaden am Zaun.
Schädigt das Vorstandsmitglied nicht den Verein oder dessen Mitglieder, sondern Dritte, wird die Haftung gegenüber dem Dritten nicht beschränkt. Allerdings hat der Verein das Vorstandsmitglied von der Haftung gegenüber dem Dritten freizustellen, sofern das Vorstandsmitglied nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
Beispiel: Der Unfall auf dem Vereinsparkplatz betrifft nicht das Auto eines Vereinsmitglieds, sondern den Lieferwagen eines vom Verein beauftragten Handwerkers. Der Handwerker kann vom Vorstandsmitglied den vollen Ersatz des ihm entstandenen Schadens fordern. Das Vorstandsmitglied kann jedoch intern vom Verein verlangen, das dieser dem Handwerker den Schadenersatz leistet.
Das Gesetz wird am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
b) Elektronische Anmeldungen zum Vereinsregister
Mit dem Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen werden die noch notwendigen Voraussetzungen zur Zulassung elektronischer Anmeldungen zu den Vereinsregistern geschaffen.
Das Gesetz schafft zusammen mit der am 1. September 2009 in Kraft getretenen FGG-Reform die bundesrechtlichen Voraussetzungen, damit die Länder alle Anmeldungen zum Vereinsregister - von der Erstanmeldung bis Anmeldung der Beendigung eines Vereins - auch durch elektronische Erklärungen zulassen können. Anders als bei den Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern bleiben beim Vereinsregister aber weiterhin alle Anmeldungen auch in Papierform möglich. Denn die Länder können die elektronische Anmeldung nur neben der Anmeldung in Papierform vorsehen.
Neben den Vorschriften zur elektronischen Anmeldung enthält das Gesetz weitere registerrechtliche Änderungen, die Anmeldungen und Eintragungen erleichtern und den Informationswert des Vereinsregisters erhöhen. Zudem werden einige überholte Vorschriften aus dem Vereinsrecht aufgehoben, andere an die Rechtsentwicklung angepasst.
Das Gesetz wird am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt haben die Bundesländer dann die Möglichkeit, elektronische Anmeldungen zum Vereinsregister einzuführen.
(Quelle: PM des Bundesministeriums der Justiz vom 18.09.2009)
Mitgeteilt von: Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft, Paderborn, http://www.warm-wirtschaftsrecht.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 352093
 111

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Vereinsrecht - Bundesrat billigt Vereinsrechtsreformen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Warm-WirtschaftsRecht - Kanzlei für Wirtschaftsrecht, RA Martin J. Warm

Bild: Arbeitsrecht / Wettbewerbsrecht: Anspruch auf Herausgabe von Vergütung bei Verletzung des WettbewerbsverbotsBild: Arbeitsrecht / Wettbewerbsrecht: Anspruch auf Herausgabe von Vergütung bei Verletzung des Wettbewerbsverbots
Arbeitsrecht / Wettbewerbsrecht: Anspruch auf Herausgabe von Vergütung bei Verletzung des Wettbewerbsverbots
Nach § 61 Abs. 1 HGB kann der Arbeitgeber bei einer Verletzung des Wettbewerbsverbots Schadensersatz fordern; er kann statt dessen auch verlangen, dass der Arbeitnehmer die für eigene Rechnung gemachten Geschäfte als für Rechnung des Arbeitgebers eingegangen gelten lässt und die aus Geschäften für fremde Rechnung bezogene Vergütung herausgibt. Der Beklagte war bei der Klägerin als Produktmanager und technischer Leiter tätig. Das Arbeitsverhältnis endete nach Maßgabe eines Vergleichs in einem Kündigungsschutzprozess aufgrund ordentlicher arbe…
Bild: Steuerrecht/Haftungsrecht: Schadensersatz nach fehlerhaftem EinkommenssteuervorauszahlungsbescheidBild: Steuerrecht/Haftungsrecht: Schadensersatz nach fehlerhaftem Einkommenssteuervorauszahlungsbescheid
Steuerrecht/Haftungsrecht: Schadensersatz nach fehlerhaftem Einkommenssteuervorauszahlungsbescheid
Die Finanzverwaltung darf sich bei der steuerlichen Veranlagung hinsichtlich der Bemessung einer zu erwartenden Steuerforderung gegen einen prominenten Steuerpflichtigen (hier: Carsten Maschmeyer) nicht allein auf Berichte in den Medien verlassen. Der Steuerpflichtige ist dann berechtigt, die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen und sich die entstehenden Kosten vom Land ersetzen zu lassen. Das Verfahren betrifft eine Schadensersatzklage des ehemaligen AWD-Chef Carsten Maschmeyer gegen das Land Niedersachsen wegen einer Pflichtver…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Steuerberater Frank Hüsken ist neuer Sozius bei der Grüter • Hamich & Partner GbR in DuisburgBild: Steuerberater Frank Hüsken ist neuer Sozius bei der Grüter • Hamich & Partner GbR in Duisburg
Steuerberater Frank Hüsken ist neuer Sozius bei der Grüter • Hamich & Partner GbR in Duisburg
… der Grüter • Hamich & Partner GbR in Düsseldorf. Seine Spezialgebiete im Bereich der Steuerberatung liegen in der Kostenrechnung, bei den erneuerbaren Energien und im Vereinsrecht. Letzteres ist genau das richtige Spezialgebiet für den zweifachen Familienvater: Groß geworden ist er mit Fußball und Basketball im Verein. Zusammen mit seinen beiden …
Bild: 1ARATGEBERRECHT informiert: Bundesrat billigt Änderung des VertragsarztrechtsBild: 1ARATGEBERRECHT informiert: Bundesrat billigt Änderung des Vertragsarztrechts
1ARATGEBERRECHT informiert: Bundesrat billigt Änderung des Vertragsarztrechts
Die vom Bundestag am 27. Oktober 2006 beschlossene Änderung des Vertragsarztrechts kann in Kraft treten. Der Bundesrat billigte das Gesetz und fasste hierzu eine Entschließung. Darin werden die Regelungen des Gesetzes zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze , die durch Liberalisierung und Flexibilisierung eine Verbesserung der ärztlichen …
Vereinsrecht - Reformvorhaben und steuerliche Optimierung
Vereinsrecht - Reformvorhaben und steuerliche Optimierung
… allem in steuerrechtlicher Hinsicht attraktive Rahmenbedingungen. Die Grenze zur erwerbswirtschaftlichen Betätigung ist jedoch oftmals nur schwer zu ziehen. Das FORUM-Intensivseminar Vereinsrecht am 17. November 2006 in Frankfurt informiert über die wichtigsten Neuregelungen des Vereins- und Gemeinnützigkeitsrechts und die praxisrelevantesten Regelungen …
Berechnungsmethode für Ehegattenunterhalt verfassungswidrig
Berechnungsmethode für Ehegattenunterhalt verfassungswidrig
… Rechtsschutz, Handelsrecht, Höferecht, Insolvenzrecht, Logistik, Medizinrecht, Miet- und Pachtrecht, Notariat, Seetransportrecht, Sozialrecht, Speditions- und Frachtrecht, Stiftungs- und Vereinsrecht, Transportrecht, Urheberrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht Weitere Informationen finden Sie unter http://www.drmahlstedt.de/
Bild: Online-Seminar zur neuesten Rechtsprechung rund um die VereinssatzungBild: Online-Seminar zur neuesten Rechtsprechung rund um die Vereinssatzung
Online-Seminar zur neuesten Rechtsprechung rund um die Vereinssatzung
(München/Planegg, 22. März 2010) – So mühsam der Weg dorthin gewesen sein mag: Eine einmal beschlossene Vereinssatzung ist nicht ewig gültig. Denn das Vereinsrecht entwickelt sich kontinuierlich weiter; durch neue Gesetze und die laufende Rechtsprechung. Und so kommt es, dass selbst in eingetragenen Satzungen Klauseln irgendwann nicht mehr stimmen – …
Risiko: Vereinsgründung: Vereinsrecht für Vorstände und Aufsichtsorgane – Fachseminar
Risiko: Vereinsgründung: Vereinsrecht für Vorstände und Aufsichtsorgane – Fachseminar
… Vereinsalltag von Vorständen und Aufsichtsorganen zu beachten sind und wie Fallstricke umgangen werden können, erfahren Teilnehmer im Seminar der Berliner Wirtschaftsgespräche e.V. „Vereinsrecht für Vorstände und Aufsichtsorgane“. Geleitet wird das Seminar von den Rechtsanwälten Katrin Witte, Dr. Marc-André Rousseau, Dr. Karl-Dieter Müller und Dr. Axel …
Bild: Fit in der VereinsorganisationBild: Fit in der Vereinsorganisation
Fit in der Vereinsorganisation
… betrifft, sollte ein Verein sich auf alle Fälle Rat beim Fachmann holen. Roland P. Weber, Rechtsexperte beim DEUTSCHEN EHRENAMT e.V. hebt den großen Gestaltungsspielraum beim Vereinsrecht hervor. „Für keine andere Gesellschaftsform im deutschen Gesellschaftsrecht gibt es so wenig gesetzliche Vorgaben wie im Vereinsrecht. Das Gesetz schreibt nur die beiden …
FORUM Sommerlehrgang Vereinsrecht
FORUM Sommerlehrgang Vereinsrecht
… Potenziale werden jedoch vielfach gar nicht erst erkannt. Insbesondere dem Fundraising wird in vielen Vereinen nur eine geringe Bedeutung zugemessen. Auf dem Sommerlehrgang Vereinsrecht am 25.-27. Juli in Heidelberg erörtern Top-Experten auf dem Gebiet des Vereinsrechts und des Fundraising die wichtigsten Methoden einer optimierten Gestaltung der Mittelgewinnung …
Bundesrat soll Aigners Tierschutzgesetz aufhalten
Bundesrat soll Aigners Tierschutzgesetz aufhalten
Pressemitteilung Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. 17.01.2013Bundesrat soll Aigners Tierschutzgesetz aufhalten Morgen berät der Agrarausschuss des Bundesrats über die Änderungen des Tierschutzgesetzes. Der Bundestag hat diesen Änderungen bereits am 28. November zugestimmt. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte appelliert …
GIH-Bundesverband mit neuer Satzung
GIH-Bundesverband mit neuer Satzung
… bundesweit Stuttgart, 4. Juni 2007 - Der Bundesverband Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker (GIH) e.V. hat seine Vereinssatzung erneuert, so dass sie dem heutigen BGB-Vereinsrecht entspricht. Wesentliche Neuerungen sind, dass die Satzung und die Geschäftsordnung stimmig zusammengeführt wurden. Die Modalitäten für die Wahl, die Nachwahl und den …
Sie lesen gerade: Vereinsrecht - Bundesrat billigt Vereinsrechtsreformen