(openPR) Ein Arbeitgeber kann nicht wirksam mit einem Mitarbeiter vereinbaren, dass dieser sein Gehalt anderen Kollegen gegenüber verschweigt.
Herbert Kaupert, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus der Bonner Sozietät Bietmann, verweist auf eine Enscheidung des LAG Mecklenburg-Vorpommern (Urt. Vom 21.10.2009 – 2 Sa 237/09). Das Gericht befand eine entsprechende Verschweigenheitsvereinbarung für un-wirksam. Arbeitgeber können daher nicht vermeiden, dass eine unterschiedliche Lohnges-taltung in ihrem Betrieb geheim bleibt. Hierfür wird auch das Internetportal www.companize.de sorgen, sofern sich dort genügend Arbeitnehmer registrieren.












