openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Streitthema Hausordnung: So klappt's auch mit den Nachbarn

09.02.201114:03 UhrFreizeit, Buntes, Vermischtes

(openPR) Wenn man akustisch mehr vom Leben der lieben Nachbarn mitbekommt, als einem recht ist, kann das an den Nerven zerren. Auch der Zwillingskinderwagen im Hausflur versperrt ständig den Weg zum Fahrradkeller und sorgt für Frust. Wer was, wie lange, wo und wie oft in einer Mietwohnung darf, regelt die Hausordnung. Sie gilt als Richtschnur für ein angenehmes Miteinander. Doch an welche Regeln müssen sich Mieter eigentlich halten?



Die Regeln des Zusammenlebens
Die Hausordnung ist eine Sammlung privatrechtlicher Vorschriften, die die Rechte und Pflichten innerhalb gemeinsam genutzter Flächen regelt: Sie enthält Ruhezeiten und Bestimmungen zum Schutz vor Störungen zum Beispiel durch Hausmusik. Auch Schnee- und Glatteisbeseitigung oder das Abstellen von Kinderwagen und Fahrrädern können darin geregelt sein. Außerdem macht die Hausordnung Angaben zur Treppenhausreinigung oder zur Benutzung von Waschküche, Trockenboden, Speicher, Partyraum oder Garten.

Änderungen bedürfen der Zustimmung des Mieters
Meistens ist die Hausordnung bereits Teil des Mietvertrages. In diesem Fall können die Regelungen vom Vermieter nicht einseitig geändert werden. Das ist nur mit Einverständnis der Mieter möglich. Auch reicht es nicht aus, wenn der Vermieter neue Regelungen ohne vorherige Vereinbarung mit den Mietern beispielsweise im Treppenhaus aufhängt. Ist die Hausordnung hingegen kein Bestandteil des Mietvertrages, kann der Vermieter einseitige Regelungen erlassen. Die Verpflichtungen des Mieters bestehen bei dieser Variante jedoch ausschließlich darin, das Mietobjekt sachgemäß zu behandeln und die Ordnung innerhalb der Hausgemeinschaft zu erhalten. Besondere Verpflichtungen – etwa die Treppenhausreinigung – sind nicht gültig. Hierfür muss der Mieter vorher zustimmen.

Unwirksame Vorschriften
Es sind keine Regelungen erlaubt, die für eine Hausordnung unangemessen sind oder den Mieter benachteiligen. Vorschriften sind unwirksam, wenn sie zum Beispiel verbieten zu bestimmten Zeiten zu duschen oder zu baden (Aber: Hier sind sich die Gerichte nicht einig!), den Kinderwagen im Hausflur abzustellen, wenn der Wagen sonst über mehrere Stockwerke oder in den Keller transportiert werden müsste, Besuch nach 22 Uhr zu empfangen oder nur eine Stunde täglich oder gar nicht zu musizieren.

Die Richter entscheiden regional allerdings sehr unterschiedlich, was in einer Hausordnung stehen darf. Im Streitfall gilt es erst einmal Ruhe zu bewahren: Eine Kündigung wegen einer unterlassenen Treppenhausreinigung oder Fahrrädern, die entgegen der Hausordnung abgestellt wurden, ist höchst unwahrscheinlich.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 508821
 918

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Streitthema Hausordnung: So klappt's auch mit den Nachbarn“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Immonet.de

„Was Sie im Kopf haben, haben wir im Netz“ – Immonet startet TV-Kampagne
„Was Sie im Kopf haben, haben wir im Netz“ – Immonet startet TV-Kampagne
Hamburg – Ab Montag, 24. Oktober 2011, laufen die TV-Spots von Immonet über die Bildschirme Deutschlands. Die Botschaft: Wer so verzweifelt nach seiner Traumimmobilie sucht, dass bereits das EEG-Gerät Hirnströme in Wohnungs- oder Häuserform aufzeichnet, sollte diese einfach mit Hilfe von Immonet finden. Die TV-Spots sind der nächste logische Schritt einer integrierten Werbekampagne von Immonet mit dem Motto „Was Sie im Kopf haben, haben wir im Netz“. Zwei unterschiedliche Filme werden auf reichweitenstarken Sendern wie SAT 1, VOX oder Kab…
Bild: Wer nicht reagiert, zahlt drauf: Tipps zum GasanbieterwechselBild: Wer nicht reagiert, zahlt drauf: Tipps zum Gasanbieterwechsel
Wer nicht reagiert, zahlt drauf: Tipps zum Gasanbieterwechsel
Hamburg – Die Gaspreise steigen. Bundesweit haben gleich 233 Gasversorger angekündigt, passend zum Beginn der Heizsaison im Herbst, die Preise zu erhöhen. Durchschnittlich sollen die Verbraucher elf Prozent mehr für ihre warme Wohnung zahlen. Experten schätzen, dass für einen durchschnittlichen Haushalt somit bis zu 130 Euro Mehrkosten pro Jahr entstehen. Zeit, sich nach einem günstigeren Tarif umzusehen. Immonet gibt Ihnen Tipps, auf was Sie bei einem Wechsel achten sollten. Wer kann den Gasversorger wechseln? Wer als Mieter die Rechnung s…

Das könnte Sie auch interessieren:

Start der Gartensaison – Nachbarschaftsstreitigkeiten vermeiden
Start der Gartensaison – Nachbarschaftsstreitigkeiten vermeiden
… Elektrogrills verwendet werden. Auch sollten die Nachbarn über eine bevorstehende Grillparty informiert werden. Ein moderater Lärmpegel und Einhaltung der nächtlichen Ruhezeiten helfen, Nachbarschaftsstreitigkeiten vorzubeugen. „Auf jeden Fall muss die Hausordnung beachtet werden, dort ist das Grillen oft ganz verboten oder beschränkt“, erläutert Rasche weiter.
Zwangsgemeinschaft Nachbarschaft
Zwangsgemeinschaft Nachbarschaft
… Ursache für Streitigkeiten ist auch die Nutzung des Treppenhauses. „Bei Unklarheit über das richtige Verhalten hilft häufig schon ein Blick in die Hausordnung. Meistens regelt sie die Nutzung von Gemeinschaftsflächen“, erklärt Xaver Kroner, geschäftsführender Vorstand des Verbands bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern). Auch deutsche Gerichte urteilen …
Bild: Der große Balkon-Knigge: Rechte, Regeln und Tipps für MieterBild: Der große Balkon-Knigge: Rechte, Regeln und Tipps für Mieter
Der große Balkon-Knigge: Rechte, Regeln und Tipps für Mieter
… dem Mieter fristlos gekündigt werden, wenn er sich nicht daran hält. Wenn der Mietvertrag die Nutzung eines Holzkohlegrills im Freien nicht verbietet und die Hausordnung nur festlegt, dass die Benutzung auf Balkonen und Terrassen nicht gestattet ist, darf der Mieter einer Erdgeschosswohnung gemäß einer Entscheidung des Amtsgerichts Wedding (Aktenzeichen: …
Trendstudie: Tierliebes Deutschland – Haustiere sind kein Zankapfel unter Nachbarn
Trendstudie: Tierliebes Deutschland – Haustiere sind kein Zankapfel unter Nachbarn
… Deutschen lebt in Eintracht mit Hund und Katz’ des Nachbarn. In der aktuellen Trendumfrage des Immobilienportals ImmobilienScout24 gaben fast drei Viertel aller Teilnehmer an, dass Haustiere kein Streitthema für sie und ihren Nachbarn seien – und das, obwohl im Großteil der Fälle (62%) Haustiere in der Nachbarschaft vorhanden sind. Dies gilt sowohl in …
IMMONET-Redaktionsservice: Sommermärchen auf dem Balkon?
IMMONET-Redaktionsservice: Sommermärchen auf dem Balkon?
… Spielen der deutschen Nationalmannschaft natürlich erlaubt – ab 22 Uhr darf im Mietshaus aber nur noch in Zimmerlautstärke jubiliert werden. Geregelt wird dies meist über die Hausordnung. Bei wiederholten Verstößen und bei exzessivem Lärm kann der Vermieter eine Kündigung aussprechen. Zur WM gehört natürlich auch die Dekoration von Balkon und Fassade. Das …
Bild: Unsere Nachbarn – geliebte FeindeBild: Unsere Nachbarn – geliebte Feinde
Unsere Nachbarn – geliebte Feinde
… Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) Urteile zu häufigen Nachbarschaftsstreitigkeiten zusammengestellt. „Bei Unklarheit über das richtige Verhalten hilft häufig schon ein Blick in die Hausordnung“, rät Verbandsdirektor Xaver Kroner. Lärm und Geruch im Treppenhaus Lärmende Kinder im Treppenhaus sind von der Hausgemeinschaft hinzunehmen, entschied das Landgericht München. …
Nachbarn keine Spielverderber: Ein Viertel feiert einfach mit
Nachbarn keine Spielverderber: Ein Viertel feiert einfach mit
Die Zeiten, als eine Party sogleich den Nachbarn samt Hausordnung auf den Plan rief, scheinen vorbei. Fast ein Viertel aller Deutschen feiert heute einfach mit, wenn's nebenan mal etwas lauter wird. Das hat eine Umfrage von Immowelt.de ergeben, eines der führenden Immobilienportale. Nürnberg, 20. Oktober 2009. Man sollte die Feste feiern, wie sie fallen …
Lärm ist Anlass Nummer eins für Streit unter Nachbarn
Lärm ist Anlass Nummer eins für Streit unter Nachbarn
… Nachbarn in Streit geraten zu sein. Auslöser der Auseinandersetzung ist dann in 55 Prozent der Fälle Lärmbelästigung. Weit abgeschlagen auf Platz zwei der Streitgründe landet die Hausordnung: Wie oder ob sie überhaupt eingehalten wurde, darüber geraten Nachbarn in 24 Prozent der Fälle in Konflikt. Etwas streitlustiger als der Durchschnitt zeigen sich indes …
Musizieren ohne Misstöne: So vermeiden Sie Streit mit dem Nachbarn
Musizieren ohne Misstöne: So vermeiden Sie Streit mit dem Nachbarn
… des Nachbarn vorliegt. Was konkret erlaubt ist, hängt auch von der Wohnsituation ab: Musizieren in der Eigentumswohnung: Hier kann der häusliche Musikgenuss durch eine Hausordnung eingeschränkt, aber nicht gänzlich untersagt werden: Eine derartige Bestimmung wäre unwirksam (AZ 15 W 122/80). Eine bei Erwerb einer Wohnung bereits bestehende Hausordnung …
Nachbarschaftsrecht: Grillsaison ist eröffnet…
Nachbarschaftsrecht: Grillsaison ist eröffnet…
… ist. Ein grundsätzliches Grillverbot besteht nicht. In Mehrfamilienhäusern kann es aber zu Einschränkungen kommen. Diese sind dann zumeist in den Mietverträgen selbst und in den Hausordnungen geregelt. Empfehlenswert ist daher ein kurzer Blick in den Mietvertrag bzw. in die Hausordnung. Ansonsten riskiert man in der Grillsaison nicht nur den Ärger mit …
Sie lesen gerade: Streitthema Hausordnung: So klappt's auch mit den Nachbarn