(openPR) Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muß. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muß. So begründete das Oberverwaltungsgericht Münster sein Urteil in einem Verfahren im Jahr 1987. Um einen Brand in einem Betrieb zu verhindern, gibt es eine Vielzahl von Unternehmerpflichten die jeder Betrieb zum Arbeits- und Brandschutz beachten muss. Ob über die Brandschutzanforderungen bei Neu- und Umbauten oder bei Nutzungsänderung oder zum organisatorischen Brandschutz, die Vielzahl der einzelnen Gesetze und Vorschriften sind für einen Laien kaum noch zu überblicken.
Damit ein Betrieb daher seinen Pflichten nachkommen kann, ist oft externe Fachberatung durch einen Brandschutzsachverständigen oder Brandschutzbeauftragten notwendig. Seit 2006 bietet Simon Schmeisser Brandschutzbeauftragter/ Feuerwehrmann und Sachverständiger im Brandschutz die Beratung in Brandschutzfragen für Gewerbe, Industrie und für Privathaushalte neben anderen Leistungen an. Auf Wunsch erfolgt die Beratung in Brandschutzfragen im Betrieb auch als fester externer Brandschutzbeauftragter.
Weitere Informationen zur Beratung in Brandschutzfragen oder zu anderen Leistungen finden Sie auf www.hrbrandschutz.de oder können Sie über die Kontaktdaten anfordern.



















