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Online-Datenschutz: naiin prüft "rote Linie" des Bundesinnenministers

01.12.201016:30 UhrIT, New Media & Software
Bild: Online-Datenschutz: naiin prüft "rote Linie" des Bundesinnenministers

(openPR) Berlin – In einer ersten Stellungnahme hat die gemeinnützige Nichtregierungsorganisation "no abuse in internet" (naiin) das Engagement des Bundesinnenministers Thomas de Maizière für einen besseren Datenschutz im Internet grundsätzlich begrüßt. "Der vorgelegte Gesetzesentwurf zur 'roten Linie' ist eine klare Absage an die Forderungen nach einer Einzelfallgesetzgebung, wie sie im Rahmen der Google Street View-Debatte laut geworden waren", erklärt Dennis Grabowski, 1. Vorsitzender von naiin (www.naiin.org).

Ausdrücklich zu befürworten sei auch das Bekenntnis des Bundesinnenministers zum Gedanken der Selbstregulierung. "Allerdings muss der am Mittwoch von den Geodatendienste-Anbietern vorgelegte Kodex einer kritischen Prüfung unterzogen werden. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass die Einhaltung der Selbstverpflichtung sowie mögliche Verstöße gegen diese durch eine unabhängige Aufsicht kontrolliert und sanktioniert werden", fordert Grabowski. Die Unabhängigkeit einer Aufsicht, die in Gänze finanziell von den Geodatendienste-Anbietern abhängig ist, sei fraglich.

naiin selbst wird als Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle finanziell sowohl von der Internet-Wirtschaft als auch von der Netzgemeinde – sprich: Verbrauchern – getragen und stellt neben prozessualen Richtlinien so seine Unabhängigkeit sicher. Die gemeinnützige Organisation hat angekündigt, den Gesetzesentwurf von Bundesinnenminister de Maizière nun eingehend prüfen zu wollen – auch hinsichtlich der Auswirkungen auf die Angebote seiner Mitgliedsunternehmen. "Im Anschluss daran werden wir dem Bundesinnenministerium eine Stellungnahme zukommen lassen", so Grabowski.

Weitere Informationen unter www.naiin.org

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