(openPR) Heilbronn, 24. November 2010. Der Countdown läuft. Bis zum 30. November haben Autofahrer noch Zeit ihre Autoversicherung zu wechseln. Auf Grund von geänderten Lebensumständen, wie beispielsweise Um-zug, gestiegenen Alter oder neuen Tarifen gibt es große Preisunterschiede. Wer klug ist, sucht sich bereits jetzt einen günstigeren Versicherer. Doch gilt es dabei einiges zu beachten.
Lassen Sie sich nicht nur von hohen Rabatten blenden, denn diese könnten sich später im Schadensfall als gefährliche Fallen herausstellen. Prüfen Sie die geforderten Verhaltensklauseln genau, ob sie eingehalten werden können und, ob bei falschen Angaben Versicherungsschutz-Einschränkungen drohen.
Viele Versicherer bieten verstärkt höhere Preisnachlässe durch Tarife mit Werkstattbindung an. Die Kunden müssen dabei ihr Auto im Schadenfall in einem Partnerbetrieb des Versicherers reparieren lassen. Hier ist allgemein empfehlenswert, sich vor Abschluss eines solchen Vertrags die Liste mit den Partnerwerkstätten geben zu lassen. Denn es kann passieren, dass die nächstgelegene Werkstatt sich weit weg vom Wohnort des Versicherten befindet oder in der Zukunft von der Liste gestrichen wird. Wenn es sich um einen freien Be-trieb handelt, kann es auch zu Problemen mit der Herstellergarantie kommen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung sollte mit mindestens 100 Millionen Euro Versicherungssumme abge-schlossen werden. Das gleiche sollte auch für ein im Ausland gemietetes Fahrzeug gelten (Mallorca Police). Ebenso sollten folgende Merkmale in der Kaskoversicherung mitversichert sein: Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, Schäden an Schläuchen und Verkabelung durch Marderbissen mit Folgenschäden, Einschluss Tiere aller Art in der Wildschadenklausel, Neuwertentschädigung bei Neufahrzeugen bis zu min-destens 12 Monaten, ausreichende Versicherungssumme bei Sonderausstattungen.
Am 30. November endet die Kündigungsfrist. Bei Prämienerhöhungen kann innerhalb von einem Monat nach Zugang der Prämienerhöhung gekündigt werden, an dem die Tarif- oder Beitragsänderung wirksam werden würde. Kündigen Sie aus Beweisgründen per Einschreiben mit Rückschein. Es zählt nicht der Post-stempel, sondern der Eingangsstempel beim Versicherer. Kündigen Sie den alten Vertrag erst dann, wenn der neue Vertrag unter Dach und Fach ist, denn bei der Kaskoversicherung besteht kein Annahmezwang. Wer nicht wechseln will, sollte beim Versicherer wegen einem besseren Angebot anfragen.
Angebots-Service
Wechselwillige, die sich die Qual der Wahl ersparen wollen, können den kostenlosen Service der Verbrau-cherorganisation Geld und Verbraucher nutzen. Senden Sie hierzu eine Email an
















