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Versicherte in der (Melde-) Pflicht: Nach Sanierungen muss der Gebäudewert angepasst werden

23.11.201012:34 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Versicherte in der (Melde-) Pflicht: Nach Sanierungen muss der Gebäudewert angepasst werden

(openPR) Bergisch Gladbach – Eine neue Garage, ein Dachausbau, neue Fenster oder eine neue Einbauküche: Gewöhnliche Sanierungsmaßnahmen, die häufig durchgeführt, aber der Gebäudeversicherung nur selten gemeldet werden. „Viele Versicherte in der Gebäudeversicherung rutschen gefährlich in die Unterversicherung. Sie haben es versäumt, nach Veränderungen im oder am Gebäude den Gebäudewert neu berechnen und die Versicherungssumme entsprechend anpassen zu lassen“, beobachtet Jens Grönke, Sachverständiger und Geschäftsführer der Regudat GmbH. Auch wenn die Versicherungsgesellschaft gewechselt wird, übernehmen viele Hauseigentümer unbedacht die Daten der laufenden Verträge. „Das ist gefährlich“, warnt Grönke und ergänzt: „Oft sparen Häuslebauer ein Leben lang für das Eigenheim und riskieren dann durch eine Unterversicherung, dass sie im Schadensfall keinen adäquaten finanziellen Ausgleich erhalten. Die Versicherung zahlt nun einmal nur versicherte Gefahren. Deshalb ist eine Anpassung und Überprüfung des Versicherungswertes für den Eigentümer immer ratsam.“



Mit dem von der Versicherungsauskunftei entwickelten Risk-Score für Gebäude steht jetzt ein wirksames Instrument zur Verfügung, um dieses Risiko aus der Wohngebäudeversicherung auszuschließen. So ist es mittels Risk-Score möglich, den Wert von Gebäuden – und damit die korrekte Versicherungssumme – präzise zu ermitteln und nach Sanierungen oder Wartungsmaßnahmen entsprechend anzupassen. Auch mögliche Schadenquellen können frühzeitig, das heißt bevor es zu einem Schaden kommt, erkannt werden. Durch die Ermittlung des korrekten Gebäudewertes kann der Versicherungsnehmer zudem verhindern, dass es zu einem Verlust des Unterversicherungsverzichts kommt. Dieser droht nämlich dann, wenn Umbauten oder andere wertsteigernde Maßnahmen der Versicherung nicht angezeigt werden. Die Risikoeinschätzung durch einen erfahrenen Sachverständigen gibt einen vollumfänglichen Überblick über den Gebäudezustand. Bewertungen zu Allmählichkeitsschäden sowie Aussagen zum Zustand der gesamten Gebäudetechnik fließen in diese Risikoeinschätzung ein. Auf Wunsch kann sie auch Aussagen zu Gebäudegesamtwerten und Innendetails enthalten.

Inzwischen haben sich viele große und namhafte Gesellschaften der Risk-Score-Ermittlung durch Sachverständige der Regudat angeschlossen: „Viele Versicherungen gehen sogar dazu über, Neuverträge nur noch mit dem entsprechenden Risk-Score zum gleitenden Neuwert zu versichern, um sich der Korrektheit der entsprechenden Werte sicher sein zu können“, berichtet Jens Grönke.

Weitere Informationen unter: www.regudat.de

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