(openPR) Die UN-Vollversammlung hat am 28.07.2010 das Recht auf sauberes Wasser als Menschenrecht anerkannt. Weltweit haben geschätzte 884 Millionen Menschen keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser, mehr als 2,6 Milliarden keinen Zugang zu sanitären Anlagen und mehr als 3,5 Millionen Todesfälle gehen pro Jahr auf verunreinigtes Wasser zurück.
Die Verankerung des Menschenrechts hat einen hohen symbolischen Wert und Einfluss auf Politik von Staaten und der Vereinten Nationen. Seit dem Jahr 2000 lautet das Ziel, die Zahl der Menschen ohne Zugang zu Trinkwasser bis 2015 zu halbieren.
Die Technik zur Erfüllung dieser Forderungen ist seit einigen Jahren verfügbar. Die Ultrafiltration als standardisiertes Aufbereitungsverfahren ist heute der Kern aller Wasseraufbereitungstechniken. Sandfilter, UV-Anlagen (Bestrahlung), Chemie-Dosierung und andere bisher übliche Aufbereitungs- oder Behandlungstechniken müssen der Filtration immer mehr Platz machen. Keines dieser Verfahren ist in der Lage, Bakterien oder Viren sicher zu eliminieren. Dies gelingt dauerhaft nur der Ultrafiltration mit einer Trennschärfe von nur 0,02 µm und einer damit verbundenen Bakterienreduktion um mehr als 99,999999%.
Die kleinsten Systeme, z.B. LEGIO.tap, sind eine sehr preisgünstige Alternative zu den Wegwerfsystemen für einzelne Waschtische, bei bakteriell belastetem Trinkwasser aus öffentlichen Leitungsnetzen. Die größeren Systeme sind passend für Häuser, Dörfer oder Hotels. Mit Großsystemen wurde u.a. die US-Armee in Afghanistan ausgestattet.










