(openPR) Eine der beliebtesten Methoden des Direkt-Marketings ist nach wie vor das eMail-Marketing. Kein Wunder, ist es doch die preisgünstigste Art und Weise, einen Kunden tatsächlich gezielt und ganz persönlich ansprechen zu können. Viele der erfolgreichen Internet - Unternehmer haben ihren Erfolg ausschliesslich auf ihren eMail Listen aufgebaut. Aber Achtung: Es gilt nämlich, einige böse Fallstricke zu unterlaufen, um auch natürlich rechtssichere eMails verschicken zu können. Eine der gefährlichsten Fallen, auf die oft schon unbedarfte Shop - Betreiber und Internet - Marketer herein gefallen sind, dürften die sogenannten Billig-Adressen, die zur Zeit vermehrt im Internet angeboten werden, sein. Da gibt es z. B. einen Anbieter, der über 7 Millionen eMail - Adressen für gerade mal 29,90 Euro anpreist. Ein weiterer bietet gar 15 Mio Adressen zu 38,-- EUR an. Dass so ein ein Adressmaterial alles andere als legal sein kann, liegt wohl klar auf der Hand. Kein seriöser Adressen - Verlag wäre in der Lage, für so ein einen geringen Betrag tatsächlich qualitativ hochwertige Adressdatenbanken zu liefern - und schon gar keine Double optin Adressen, die ja doch sehr anspruchsvoll generiert und auch konstant gepflegt werden müssen. Deshalb raten Experten deutlich, die Finger von solchen Billig - Offerten zu lassen. Nicht selten handelt es sich bei solchen Angeboten um gespiderte eMail-Adressen, also Daten, die willkürlich aus dem Internet generiert werden. Dies erkennt man schon allein daran, dass allein die reine eMail - Adresse ohne dem persönlichen Namen erfasst wurde, von weiteren optin - Merkmalen wie Time - Stamp oder IP - Adresse ganz zu schweigen. Wer folgend an so eine gesetzeswidrig erworbene Adresse auch nur eine einzige eMail verschickt, läuft Gefahr, sogleich mit einer Abmahnung konfrontiert zu werden. Darüber hinaus droht nicht nur die Einschaltung des Bundes - Datenschutz - Beauftragten, sondern natürlich auch ein grosser Imageverlust für das werbende Unternehmens, das postwendend als Spammer befleckt ist. Die ausschließlich legale Prozedur, tatsächlich rechtskonforme Newsletter zu verschicken, ist ganz zweifelsfrei der Versand an Empfänger, deren eMail - Adressen im sogenannten „Double optin Verfahren“ generiert wurden. Dieses Double-OptIn Verfahren ist zweistufig aufgebaut: An erster Stelle muss der Kunde seine E-Mail-Adresse in ein Webformular eintragen. Im Weiteren aussendet das System gleich darauf eine Bestätigungs - eMail an die eingegebene eMail - Adresse. In dieser Mail wird der Empfänger gebeten, durch Klicken auf einen Bestätigungslink ein weiteres Mal zu erklären, dass er in Zukunft eMails beziehen will. Erst, wenn der Kunde diesen Bestätigungslink aktiviert hat, wird seine eMail - Adresse auch tatsächlich in der Verteiler - Datenbank eingetragen. Dabei wird auch gleichgerichtet ein sogenannter Time - Stamp erfasst. Dieser dokumentiert die Uhrzeit, zu der sich der Empfänger zum Newsletter - Versand angemeldet hat. Darüber hinaus wird weiterführend die IP - Adresse festgehalten, von der aus die Anmeldung erfolgt ist. Oft muss bei der Anmeldung neuerlich noch dazu durch anklicken eines kleinen Feldes erklärt werden, dass die AGBs zur Kenntnis genommen wurden. In den entsprechenden AGBs wird als Folge des Öfteren darauf hingewiesen, dass auch der Empfang von Newslettern sogenannter Partnerunternehmen geschehen wird. Alles in allem ist dieses Verfahren erschütterungsfest und hilft so, Ärger beim Newsletter - Versand zu vermeiden. Mehr Tipps und Informationen bietet www.optin-adress.com
Ute Morgenstern, MA
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