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P2 Value Immobilienfonds wird aufgelöst

29.10.201015:46 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Der P2 Value Immobilienfonds, war seit seit fast zwei Jahren geschlossen. Nun ist es einem weiteren offenen Immobilienfonds nicht gelungen, wieder zu öffnen.

Da der Morgan Stanley P2 Value Immobilienfonds bereits im Oktober 2008 wegen hoher Mittelabflüsse schließen musste, hätte er die Anteilsrücknahme von Gesetzes wegen spätestens am 1. November wieder aufnehmen müssen. Der P2 Value Immobilienfonds hat es nicht geschafft, innerhalb der vorgeschriebenen Frist von zwei Jahren, durch den Verkauf von Immobilien genügend Geld für eine Wiedereröffnung zu besorgen. Ende September hatte der P2 Value wegen drastischer Immobilienabwertungen mit über 37 Prozent mehr an Wert eingebüßt als alle anderen Immobilienfonds. Mit der dritten Auflösung nach dem KanAm US-Grundinvest von KanAm Grund sowie dem Degi Europa von Aberdeen Immobilien hat sich die Krise der offenen Immobilienfonds weiter verschärft.


In den P2 Value Immobilienfonds haben rund 40.000 Anleger ihre Ersparnisse investiert. Im Oktober 2008 wurden die knapp 1,7 Milliarden Euro eingefroren. Nach mehreren Abwertungen gehen Experten von einem jetzigen Fondsvolumen von 852 Millionen Euro aus. Das nun noch vorhandene Vermögen soll über einen Zeitraum von drei Jahren ausgezahlt werden, die genaue Höhe ist jedoch noch unklar.

Morgan Stanley hat mitgeteilt, dass das Immobilien Sondervermögen des P2 Value mit Wirkung zum 30.09.2013 gekündigt worden sei. Ziel soll es sein, die Immobilienverkäufe bis zum 30.09.2013 abzuschließen. Während der Dauer der Kündigungsfrist sollen halbjährlich Auszahlungen an die Anleger des Morgan Stanley P2 Value erfolgen, soweit hierfür ausreichende Liquidität zur Verfügung steht. Derzeit ist nicht absehbar, wann und in welcher Höhe die Anleger des Morgan Stanley P2 Value Geld erhalten werden.
In den meisten Fällen wurden den Anlegern die Anteile an dem P2 Value als sichere Geldanlage empfohlen, ohne über die Risiken aufzuklären. Die meisten Anleger wurden weder anleger- noch objektgerecht beraten. Darüber hinaus haben einige Berater die Anleger nicht über erhaltene Kick-Back-Zahlungen aufgeklärt. Hat der Berater gegenüber den Anlegern schuldhaft Aufklärungs- oder Beratungspflichten verletzt, muss der hieraus entstehende Schaden ersetzt werden, darauf weisen GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf www.grprainer.com hin . Ob dieser Anknüpfungspunkt in Betracht kommt, bedarf der Einzelfallprüfung durch einen Rechtsanwalt.

Anlegern droht die Verjährung ihrer Ansprüche.
Viele Anleger wissen nicht, dass es sich auch beim Erwerb von Anteilen an offenen Immobilienfonds um Wertpapiergeschäfte handelt und diese unter die Verjährungsvorschrift des § 37 a Wertpapierhandelsgesetz alter Fassung fallen. Das bedeutet, dass alle Anleger, die ihre Anteile am Morgan Stanley P2 Value im September 2007 erworben haben, sofort handeln müssen, sonst verjähren ihre Ansprüche http://www.grprainer.com/P2-Value-Fonds.html

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