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Aufgeklärt: Neuregelung Zahnersatz

20.05.200509:07 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Mit jeder gesundheitspolitischen Neuerung geht ein hoher Informationsbedarf einher. Was die Einführung neuer Abrechnungsmodelle im Zahnersatzbereich Anfang diesen Jahres für Auswirkungen hatte, hat der krankenkassenRATGEBER für Sie recherchiert.

Denn für gesetzlich Versicherte gilt seit dem 1. Januar 2005 ein neues Zuschuß-System beim Zahnersatz:

Patienten erhalten jetzt je nach Befund einen festen Betrag von der Krankenkasse. Bisher beteiligte sich die Krankenkasse mit 50 Prozent an den Kosten. Allerdings lehnte diese auch bei zahlreiche Behandlungen die Zuzahlung ab. Der jetzige Festzuschuß deckt 50 Prozent der Durchschnittskosten für die Regelversorgung, die "Standardtherapie" ab. Der entscheidende Vorteil des neuen Festzuschuß-Systems liegt in den größeren Wahlmöglichkeiten. Zugleich muss der Patient Kosten und Nutzen abwägen und sollte sich immer vor der jeweiligen Behandlung durch den Zahnarzt darüber informieren lassen.

Der krankenkassenRATGEBER stellt in seiner aktuellen Ausgabe die verschiedenen Zahnersatzmöglichkeiten vor. Hinterfragt im Interview mit dem Zahnarzt Dr. Karl-Heinz Sundmacher, die neuen Zuschuss-Reglungen und verweist auf die auch weiterhin bestehende Bedeutung des Bonusheftes.

Zugleich widmet sich die Ausgabe dem Thema Zahngesundheit, denn wo kein Behandlungsbedarf besteht entstehen auch keine Kosten, sowohl für den Patienten als auch die Krankenkasse. Es gilt nach wie vor: Schlechte Zähne sind kein Schicksal � mit der richtigen Zahnpflege kann man sie vermeiden. Das kleine Lexikon der Zahnpflege rundet das Thema ebenso wie die Verlosung von Zahnbürsten-Abos ab.

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