(openPR) Zum 1.06.2008 hat sich die Zahl der zuzahlungsbefreiten Medikamente von 12.972 auf 8.539 reduziert. Die Ursache ist eine Änderung der Festbeträge und damit verbunden die Anpassung der Zuzahlungsbefreiungsgrenzen.
Ein Arzneimittel ist immer dann von der Zuzahlung befreit, wenn der Apothekeneinkaufspreis mindestens 30% unter dem Festbetrag liegt, wenn daraus Einsparungen zu erwarten sind.
Welche Medikamente noch zuzahlungsbefreit sind kann im Onlinetool Zuzahlungsfreie Medikamente unter http://www.krankenkassenratgeber.de/zuzahlungsfreie-medikamente.html abgefragt werden. Die Redaktion des krankenkassenRATGEBERs hat mit Unterstützung der Spitzenverbände der Krankenkassen die Onlineabfrage wieder aktualisiert. Jeder Patient kann mittels das gewünschte Medikament nach verschiedenen Kriterien, wie Namen oder PZN suchen und dadurch feststellen, ob es zuzahlungsbefreit ist. Außerdem bekommt der Patient zusätzliche Informationen über die Packungsmenge, verwendete Wirkstoffe sowie die Darreichungsform.
Der krankenkassenRATGEBER bietet diese Onlineabfrage selbstverständlich auch anderen Internetseiten kostenlos und werbefrei zum Einbau in den eigenen Internetauftritt an. Abzurufen unter: www.krankenkassenratgeber.de/wmtools.php.







