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Minijobber: Arbeitszeit gegen Rente

(openPR) Arbeitnehmer kann seine Rentenansprüche vervierfachen
- Arbeitgeber spart Geld und bekommt Arbeitszeit

Köln, 21. Oktober 2010 –Minijobs sind aus dem Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken. Für den Arbeitgeber sind sie eine kostengünstige und flexible Lösung, die gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sehr attraktiv ist. Der Vorteil für den Arbeitnehmer: er zahlt keine Abgaben und ist gesetzlich krankenversichert. Nur mit der Altersversorgung der Minijobber sieht es nicht so gut aus. Klar, denn bei 400 Euro Gehalt wird kaum etwas in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Der Arbeitnehmer erwirbt einen Rentenanspruch von gerade mal 0,27 Euro pro Arbeitsmonat. Der sichere Weg in die Altersarmut scheint vorprogrammiert – doch es gibt eine Lösung: Die minijobrente®.

Mehr Arbeitszeit für mehr Rente
Die Lösung ist ganz einfach: Der Arbeitnehmer arbeitet mehr, der Arbeitgeber zahlt dafür in die minijobrente® ein. Markus Jaskola, Account-Manager der Gothaer-Lebensversicherung: „In Kooperation mit dem Partner minijobrente® bietet die Gothaer eine Lösung zur Schließung dieser Versorgungslücke an: Der Arbeitgeber gewährt dem Minijobber eine betriebliche Altersversorgung, die in die minijobrente® eingezahlt wird. Im Gegenzug arbeitet der Minijobber einige Stunden mehr, ohne seinen Status als geringfügig Beschäftigter zu verlieren. Statt einer Lohnerhöhung, bekommt er quasi eine Rentenerhöhung."

Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren
Die Rechnung geht für den Arbeitnehmer auf. Für 10 Stunden Mehrarbeit im Monat zahlt der Arbeitgeber 100 Euro in die minijobrente® ein. Nach 20 Arbeitsjahren entsteht zusätzlich zu den 63,80 Euro aus der gesetzlichen Rente ein Anspruch aus der minijobrente® von rund 189 Euro bei einer Wertentwicklung von 6 Prozent. Insgesamt ist so eine monatliche Rente von 252,80 Euro statt 63,80 Euro möglich. Also eine Steigerung um fast 400 Prozent.

Auch für den Arbeitgeber lohnt sich die minijobrente®, denn er kann zusätzliche 10 Stunden pro Monat von der Arbeitskraft seines Minijobbers profitieren. Dabei fallen keine Pauschalabgaben auf die Beiträge zur minijobrente® an. Und: Die Beiträge sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar.

Weitere Informationen unter http://tinyurl.com/35r9mhm.

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