(openPR) Seit über 10 Jahren bietet Studis Online seinen bewährten BAföG-Rechner an und konnte bei Änderungen des Gesetzes immer schnell eine angepasste Version des Rechners anbieten. So auch diesmal. Noch bevor der Bundesrat am 15. Oktober hoffentlich seine Zustimmung zum 23. BAföG-Änderungsgesetz gibt, kann man unter bafoeg-rechner.de/Rechner/ schon mit den neuen BAföG-Sätzen rechnen.
So ist es möglich, die Auswirkung des Gesetzes ganz real an beliebigen Fällen durchzurechnen. Neben den Bedarfssätzen werden mit dem Änderungsgesetz auch die Freibeträge z.B. für das Elterneinkommen leicht erhöht. Der Anteil für die Miete soll komplett als Pauschale gewährt werden. Wer unter 224 Euro Monatsmiete zahlt, kann sich hierüber besonders freuen, weil zukünftig soviel pauschal für die Miete gewährt wird - unabhängig von der realen Höhe. Auswirkungen haben auch die veränderten Sozialpauschalen (diese berücksichtigen beim BAföG pauschal die Ausgaben für Renten-, Arbeitslosen-, Krankenversicherung und ähnliches), so dass in Einzelfällen die Auswirkungen durchaus markant sein können.
Ein Beispiel, bei dem die Änderungen bei den Sozialpauschalen besonders starke Auswirkungen haben: Sind beide Eltern selbständig und verdienen zusammen 73000 Euro brutto und zahlen 15000 Euro Steuern, so würde das in einer WG mit 230 Euro Monatsmiete lebende studierende Einzelkind beim neuen Gesetz 117 Euro BAföG pro Monat bekommen. Nach dem noch gültigen Gesetz wäre dagegen kein Cent möglich gewesen (unter 10 Euro monatlichem Anspruch wird nichts ausgezahlt).





