(openPR) Das 25. BAföG-Änderungsgesetz wurde bereits Ende 2014 verabschiedet. Die Erhöhungen der Bedarfssätze und Freibeträge greifen nun im kommenden Wintersemester – bei Neuanträgen schon ab August! Somit steigt für viele alte und neue Studierende die BAföG-Förderung und sogar die Chance überhaupt welches zu bekommen.
Viele Studierende und baldige Studienanfänger haben bald ein wenig mehr Geld in der Tasche, wenn sie BAföG beantragen.
Die Bedarfssätze des BAföGs werden um sieben Prozent erhöht. Der Bedarf für Miete steigt sogar um knapp über zehn Prozent, wenn die Studierenden eine eigene Unterkunft haben. Der monatliche BAföG-Höchstsatz mit Unterkunftskosten steigt von früher 597 Euro um 52 Euro auf 649 Euro.
Auch die Freibeträge auf das Einkommen der Eltern steigen um sieben Prozent. BAföG-Antragsteller, die letztes Jahr knapp leer ausgegangen sind, können nun auf BAföG hoffen.
Ein Rechenbeispiel:
In der Familie hatten die als Angestellte arbeitenden Eltern ein Einkommen von insgesamt 53.000 Euro sowie eine Steuerlast von 8.200 Euro. Während ihr Kind letztes Jahr einen ganz knappen Ablehnungsbescheid bekommen hat, hätte es ab August 2016 einen monatlichen Anspruch auf 108 Euro.
Der Betreiber des BAföG-Rechners, Oliver Iost, rät: „Somit lohnt es sich dieses Jahr nochmal für alle ihre Einkünfte auf der Seite https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/ einzugeben, wo sich jeder schnell und einfach den BAföG-Anspruch ausrechnen lassen kann. Vielleicht lohnt sich ein Antrag im August beziehungsweise zum Wintersemester doch nochmal. Und was viele oft vergessen: die Hälfte des BAföG-Darlehens muss später nicht zurück gezahlt werden.“
Wer schon BAföG erhält, kann sich beim BAföG-Rechner auch informieren, wie hoch der Anspruch steigen wird – und sich darüber freuen.
Bei aller Freude über die BAföG-Erhöhung sei aber angemerkt, dass die Erhöhung zu spät kommt und zu gering ausfällt. Die stetig steigenden Lebenskosten werden von der Erhöhung nicht vollständig abgefangen, insbesondere durch die hohen Mieten in Großstädten und Ballungsgebieten. Hier kann sich Oliver Iost, der Betreiber des BAföG-Rechner, nur den Forderungen von dem Deutschen Studentenwerk (DSW) oder dem studentischen Dachverband fzs anschließen: „Eine dynamische Koppelung des BAföG an Einkommen und Preisen ist lange überfällig.“
Es gibt aber noch mehr Baustellen. Es gibt immer noch zu viele rechtliche K.O.-Kriterien – hierdurch werden viele vom BAföG ausgeschlossen und Studieninteressierte abgeschreckt. So können etwa Ältere über 30 nur schwer BAföG erhalten und auch die weitestgehende Elternabhängigkeit des BAföGs sollte überdacht werden.





