(openPR) Die Versandapotheke Apotal reagiert als eine der ersten auf das BGH-Urteil vom 9.Septemder 2010. Ab sofort erhalten die Kunden bei Einsendung eines Kassenrezepts einen Bonus-Taler, den sogennannten APOtaler, im Wert von 1,50 EUR je verordnetem Medikament. Apotheker Heinz-Peter Fichter von Apotal: "Wir begrüßen das Urteil sehr, denn dadurch wurde ein wesentlicher Wettbewerbsnachteil, den deutsche Apotheken gegenüber ausländischen Versandapotheken hatten, abgemildert. Wir werden weiterhin alle Möglichkeiten ausschöpfen, unseren Kunden Kosten zu ersparen." In dem Urteil entschied der BGH, dass Rabbatte und Zugaben von geringem Wert auch bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zulässig sind.









