openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Surfen im Internet nicht immer ein Kündigungsgrund

27.08.201014:30 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Surfen im Internet nicht immer ein Kündigungsgrund
Mit Recht für Sie da!
Mit Recht für Sie da!

(openPR) ..., Arbeitsrecht aktuell, die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz (Az.: 6 Sa 682/09).

Gießen (zrwd): In der jüngeren Vergangenheit mehren sich spektakuläre Kündigungsfälle die, laienhaft gesprochen, an Kleinigkeiten ihren Anstoß nehmen. Es werden langjährige Mitarbeiter wegen unterschlagenen Pfandbons fristlos gekündigt oder, wie in der benannten Entscheidung, wegen kurzen Abfragens des Kontostandes.

Ein Mitarbeiter einer Druckerei hatte sich schriftlich dazu verpflichtet, das Internet bei der Arbeit nicht privat zu nutzen. Auszugsweise hieß es in dieser Verpflichtung:
"Verstöße gegen diese Anweisung werden ohne Ausnahme mit arbeitsrechtlichen
Mitteln sanktioniert und führen - insbesondere bei Nutzung von kriminellen,
pornografischen, rechts- oder linksradikalen Inhalten - zur außerordentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses."

Hierüber setzte sich der Arbeitnehmer hinweg und fragte, auch wiederholt, z.B. seinen Kontostand online ab.
Als der Arbeitgeber dies bemerkte, folgte die Kündigung. Hiergegen wehrte sich der Arbeitnehmer mit erfolg. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass wegen der nur kurzen und keine Mehrkosten verursachenden privaten Internetnutzung im zur Entscheidung stehenden Fall eine Kündigung, wie sie der Arbeitgeber ausgesprochen hatte, nicht gerechtfertigt sei.

Zwar stärkt diese Entscheidung die Rechte der Arbeitnehmer und schützt sie vor Willkür, allerdings ist bei der privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz Vorsicht geboten. Spricht der Arbeitgeber ein Nutzungsverbot aus so ist der Arbeitnehmer gut beraten sich hieran zu halten und ggf. – bei einer notwendigen und dringenden privaten Nutzung, diese zuvor mit dem Vorgesetzten abzusprechen und hierfür Pausenzeiten zu nutzen.

http://www.anwaelte-giessen.de/s44/aktuelles/arbeitsrecht.html

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 460731
 103

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Surfen im Internet nicht immer ein Kündigungsgrund“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Zorn Reich Wypchol Döring, Rechtsanwaelte in Sozietaet

Kindergartengebühren bei anhaltendem Streik zahlen?
Kindergartengebühren bei anhaltendem Streik zahlen?
Kann man Gebühren zurückverlangen? Fachartikel aus dem Bereich Staat und Verwaltung - 29.05.2015 - 3 mal gelesen. Der Streik von öffentlichen Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen hält bundesweit an. Ein Ende ist nicht abzusehen. Eine Annäherung der Streitparteien auch nicht. Kindergartengebühren werden dennoch gezahlt. Kindergartengebühren bei anhaltendem Streik zahlen? Kann man Gebühren zurückverlangen? Ungewöhnlich ist, dass zumindest eine der Parteien möglicherweise durch den Streik erheblich profitiert. Derzeit ist es wohl so, d…
Bild: Vorfälligkeitsentschädigung | WiderrufsbelehrungBild: Vorfälligkeitsentschädigung | Widerrufsbelehrung
Vorfälligkeitsentschädigung | Widerrufsbelehrung
“Der Verwender einer Widerrufsbelehrung kann sich auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV berufen, wenn er das in Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV geregelte Muster für die Widerrufsbelehrung verwendet hat.” – so entschied der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 15.08.2012 (Az. VIII ZR 378/11) (Leitsatz). Bedeutung hat dieses Urteil, neben allen Arten von Verträgen, die unter Verwendung dieses Musters abgeschlossen wurden, besonders im Bank- und Kapitalmarktrecht, wo oft Verträge über hohe Summen unter Verwendung dieser vorformuli…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Avira präsentiert die neuen Sicherheits- und Performance-Pakete 2017Bild: Avira präsentiert die neuen Sicherheits- und Performance-Pakete 2017
Avira präsentiert die neuen Sicherheits- und Performance-Pakete 2017
… neuen Versionen seiner Sicherheits- und Performance-Pakete macht es Avira den Anwendern noch leichter, die passende Lösung zum Schutz für ihren Digital Lifestyle zu finden: Internet Security Suite, Optimization Suite und Total Security Suite sorgen für besseren Schutz vor Ransomware und anderen Online-Bedrohungen, holen noch mehr Leistung aus dem PC …
Bild: Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung am ArbeitsplatzBild: Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz
Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz
… das unerlaubte Surfen am Arbeitsplatz auch zur Kündigung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht/kuendigung-arbeitsrecht.html)des Arbeitsvertrags führen kann. Um festzustellen, ob ein Kündigungsgrund vorliegt, kann der Arbeitgeber auch den Browserverlauf des Dienstrechners ohne die Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers auswerten. Das …
Bild: Mietrecht | Abrisskündigung – auf die Begründung kommt es anBild: Mietrecht | Abrisskündigung – auf die Begründung kommt es an
Mietrecht | Abrisskündigung – auf die Begründung kommt es an
… veröffentlichten Entscheidung zum Wohnraummietrecht (BGH, Urteile vom 28.01.2009, VIII ZR 7/08, VIII ZR 8/08, VIII ZR 9/08) hat sich der BGH mit dem Kündigungsgrund der so genannten Abrisskündigung auseinander gesetzt. Er stellt erstmalig klar, dass ein beabsichtigter Gebäudeabriss in Verbindung mit einem Neubauvorhaben die Kündigung langjährig bestehender …
Bild: Europäische Familien ungenügend über Sicherheitsrisiken im Netz informiertBild: Europäische Familien ungenügend über Sicherheitsrisiken im Netz informiert
Europäische Familien ungenügend über Sicherheitsrisiken im Netz informiert
… Eltern lassen Kinder dennoch - ohne Aufsicht - täglich surfen * Erste Ergebnisse des Young-Kids-Report 2011: Mehrheit der Kinder hält sich täglich im Internet auf; die meisten Kinder surfen ohne Aufsicht der Eltern im Netz; Eltern und Kinder haben wenig Kenntnisse über Sicherheitseinstellungen Berlin, 05. Juli 2011 - Der Kinder-Game-Anbieter Young …
Bild: Ein sicheres Internet – zum Schutz ihres KindesBild: Ein sicheres Internet – zum Schutz ihres Kindes
Ein sicheres Internet – zum Schutz ihres Kindes
Die Benutzung des Internets ist für Kinder und Jugendliche heutzutage selbstverständlich. Allerdings können sie bei ihrem Besuch in der neuen virtuellen Welt leicht auf Seiten stoßen, die nicht kindgerecht sind. Es ist die Aufgabe der Eltern ihre Kinder vor gefährlichen Seiten und Informationen zu schützen. Dabei können zum Beispiel eine Schutzsoftware …
Privates Surfen am Arbeitsplatz: Arbeitnehmer bewegen sich auf dünnem Eis
Privates Surfen am Arbeitsplatz: Arbeitnehmer bewegen sich auf dünnem Eis
Wer während der Arbeitszeit privat im Internet surft, riskiert im schlimmsten Fall eine Kündigung. Dies gilt zumindest dann, wenn das Internet am Arbeitsplatz nicht nur gelegentlich, sondern exzessiv für private Zwecke genutzt wird. Für eine fristlose Kündigung reicht ein solcher Verstoß in der Regel jedoch nicht aus. Surfen am Arbeitsplatz: Wann ist …
Bild: Achtung bei privater Internetnutzung am Arbeitsplatz!Bild: Achtung bei privater Internetnutzung am Arbeitsplatz!
Achtung bei privater Internetnutzung am Arbeitsplatz!
… den Arbeitspausen berechtigt ist. Nutzt der Arbeitnehmer unberechtigterweise auch während der Arbeitszeiten das Internet in erheblicher Weise privat, kann dies einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen (z.B. BAG, Urteil vom 07.07.2005 – 2 AZR 581/04) Darf der Arbeitgeber aber, wenn er die private Internetnutzung des Arbeitnehmers nicht anders …
Bild: Sicher im Umgang mit den Mitarbeitern und der aktuellen Rechtsprechung – Ein Muss der heutigen Zeit!Bild: Sicher im Umgang mit den Mitarbeitern und der aktuellen Rechtsprechung – Ein Muss der heutigen Zeit!
Sicher im Umgang mit den Mitarbeitern und der aktuellen Rechtsprechung – Ein Muss der heutigen Zeit!
… Mannheim Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht sowie Handels- und Wirtschaftsrecht. In seinem Vortrag geht er auf das Erkennen leistungsschwacher Mitarbeiter, Leistungsmängel als Kündigungsgrund, Entgeltkürzung wegen Minderleistung aber auch auf die aktuelle Rechtsprechung zur personen- und verhaltensbedingten Kündigung ein. Weiter Informationen erhalten Sie im …
Bild: Achtung bei privater Internetnutzung am Arbeitsplatz!Bild: Achtung bei privater Internetnutzung am Arbeitsplatz!
Achtung bei privater Internetnutzung am Arbeitsplatz!
… den Arbeitspausen berechtigt ist. Nutzt der Arbeitnehmer unberechtigterweise auch während der Arbeitszeiten das Internet in erheblicher Weise privat, kann dies einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen (z.B. BAG, Urteil vom 07.07.2005 – 2 AZR 581/04) Darf der Arbeitgeber aber, wenn er die private Internetnutzung des Arbeitnehmers nicht anders …
Bild: Die Ohren sind offen – aber das Internet schweigtBild: Die Ohren sind offen – aber das Internet schweigt
Die Ohren sind offen – aber das Internet schweigt
Eine erste Studie belegt die steigende Relevanz von Klang im Internet Eine Online-Studie zum Thema „Sound im Web“ belegt die Bedeutung des gezielten Einsatzes von Klang im Internet. Demnach haben die meisten Deutschen die Lautsprecher ihres PCs eingeschaltet, wenn sie im world wide web surfen. Die Studie wurde von dem Markt- und Trendforschungsinstituts …
Sie lesen gerade: Surfen im Internet nicht immer ein Kündigungsgrund