openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Privates Surfen am Arbeitsplatz: Arbeitnehmer bewegen sich auf dünnem Eis

02.06.201717:02 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Wer während der Arbeitszeit privat im Internet surft, riskiert im schlimmsten Fall eine Kündigung. Dies gilt zumindest dann, wenn das Internet am Arbeitsplatz nicht nur gelegentlich, sondern exzessiv für private Zwecke genutzt wird. Für eine fristlose Kündigung reicht ein solcher Verstoß in der Regel jedoch nicht aus.



Surfen am Arbeitsplatz: Wann ist es erlaubt?

Ob die private Internetnutzung während der Arbeitszeit zulässig ist oder nicht, ergibt sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber kann das private Surfen zum Beispiel während der Pausen zulassen, aber auch vollständig verbieten. An entsprechende Vorschriften sollten sich Arbeitnehmer unbedingt halten. Denn vor allem bei exzessiver privater Internetnutzung kann der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen.

Privates Surfen als "wichtiger Grund"?

Die Rechtsprechung sieht in der privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz in einzelnen Fällen einen sogenannten wichtigen Grund, der grundsätzlich zur Kündigung berechtigen kann. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich bei den aufgerufenen Seiten um illegale oder anrüchige Inhalte handelt, die dazu geeignet sind, den Arbeitgeber in Verruf zu bringen. Dies wird etwa bei pornographischen Seiten oder Tauschbörsen angenommen. Aber auch das Surfen auf unverfänglichen Seiten kann zum Problem werden, wenn es einen erheblichen zeitlichen Umfang einnimmt und der Arbeitnehmer deshalb seine Dienstpflichten vernachlässigt.

Eine Frage des Einzelfalls

Ob das Surfen im Internet am Arbeitsplatz im konkreten Einzelfall eine Kündigung rechtfertigt, hängt von den konkreten Umständen des Falls ab. Der Arbeitgeber kann die Kündigung nur dann aussprechen, wenn ein Festhalten am Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung und Abwägung der Interessen beider Parteien nicht mehr zugemutet werden kann. Dementsprechend wird etwa ein Arbeitnehmer, der über das Internet Kontakt mit seiner Familie aufnimmt, um dort nach dem Rechten zu sehen, gute Chancen haben, gegen die Kündigung vorzugehen. Weniger Verständnis haben Arbeitgeber und Gerichte dagegen bei Arbeitnehmern, deren privates Surfverhalten exzessiv ist und möglicherweise sogar den Dienstrechner mit Viren und Trojanern infiziert.

Schutz des Arbeitnehmers

Selbst in den Fällen, in denen das private Surfen am Arbeitsplatz grundsätzlich zur Kündigung berechtigt, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer jedoch zunächst abmahnen. Einer Abmahnung bedarf es nur in besonders krassen Fällen nicht, in denen zu erwarten ist, dass der Arbeitnehmer trotz dieser Warnung weiterhin gegen seine Dienstpflichten verstoßen wird.

Fazit: Arbeitnehmer bewegen sich auf dünnem Eis

Grundsätzlich kann Arbeitnehmern deshalb nur davon abgeraten werden, während der Arbeitszeit privat im Internet zu surfen, solange dies nicht ausdrücklich erlaubt wurde. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist in solchen Fällen keine Seltenheit, allerdings kommt es immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an. Arbeitnehmer, die wegen privaten Surfens am Arbeitsplatz abgemahnt oder sogar gekündigt wurden, sollten in jedem Fall einen auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite http://www.kanzlei-landucci.de/.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 953774
 1019

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Privates Surfen am Arbeitsplatz: Arbeitnehmer bewegen sich auf dünnem Eis“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Kanzlei Landucci

Trennung & Scheidung – Wann gilt eine Ehe als zerrüttet?
Trennung & Scheidung – Wann gilt eine Ehe als zerrüttet?
Damit eine Ehe geschieden werden kann, muss sie gemäß § 1565 Abs.1 BGB gescheitert sein. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer zerrütteten Ehe. Doch wann gilt eine Ehe als zerrüttet und wie sind die Voraussetzungen für eine Scheidung, wenn der Ex-Partner dem Scheidungsantrag widerspricht? Unter welchen Voraussetzungen ist eine Scheidung möglich? Grundsätzlich kann eine Ehe dann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Leben die Ex-Partner seit mindestens einem Jahr getrennt und sind beide mit einer Scheidung einverstanden, w…
Ehe, Scheidung & Unterhalt: Die 10 größten Irrtümer
Ehe, Scheidung & Unterhalt: Die 10 größten Irrtümer
Kaum ein anderes deutsches Rechtsgebiet ist so sehr von irrigen Annahmen betroffen wie das Unterhalt- und Scheidungsrecht. Da einige der Irrtümer über Ehe, Scheidung und Unterhalt schwerwiegende Konsequenzen für die Betroffenen haben können, soll im Folgenden über die am weitesten verbreiteten Fehleinschätzungen zu diesem Thema aufgeklärt werden. 1. Mein Ex-Partner und ich sind uns einig und brauchen für die Scheidung keinen Anwalt Zwar mag es in solch einem Fall sinnvoll sein, nur einen und nicht zwei Anwälte mit der Scheidung zu beauftrag…

Das könnte Sie auch interessieren:

Stau im Berufsverkehr - kein Arbeitslohn
Stau im Berufsverkehr - kein Arbeitslohn
… Arbeitszeit entfallen. Grundsätzlich warnt Herr Prof. Dr. Thieler davor, in Zeiten von unsicheren Arbeitsplätzen zu lasch mit dem Arbeitsverhältnis umzugehen. Kleinere Diebstähle, privates Surfen im Internet und das Mobbing von Kollegen kann leicht dazu führen, dass der Arbeitsplatz verloren geht, so auch bei regelmäßigen Verspätungen des Arbeitsbeginns.
Bild: Online, offline, arbeitslos? – Private Mediennutzung am Arbeitsplatz und die FolgenBild: Online, offline, arbeitslos? – Private Mediennutzung am Arbeitsplatz und die Folgen
Online, offline, arbeitslos? – Private Mediennutzung am Arbeitsplatz und die Folgen
… wegzudenken, ohne ihn läuft fast gar nichts mehr. So wird gesurft, gemailt, recherchiert, Daten werden heruntergeladen – oft auch zu privaten Zwecken. Auch privates Telefonieren am Arbeitsplatz ist weit verbreitet. Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Sie setzen damit unter Umständen ihren Arbeitsplatz aufs Spiel. Doch was ist wirklich erlaubt, was nicht? Im …
Bild: Personenbezogene Daten: Fehlender Datenschutzbeauftragter ist kein FreibriefBild: Personenbezogene Daten: Fehlender Datenschutzbeauftragter ist kein Freibrief
Personenbezogene Daten: Fehlender Datenschutzbeauftragter ist kein Freibrief
… unnötige Auskünfte wie Krankmeldungen o.ä. befinden. Ebenfalls in den Bereich Datenschutz fällt, wenn Mitarbeiter privat im Internet surfen dürfen. Bei privaten Mails vom Arbeitsplatz wird das Unternehmen zugleich zum Telekommunikationsanbieter und unterliegen damit dem Fernmeldegeheimnis. Die Mails der Mitarbeiter sind dann für den Chef tabu: „Am besten …
Bild: karriere.at Umfrage: Arbeitsplatzgestaltung – Wie viel Privates steht auf heimischen Schreibtischen?Bild: karriere.at Umfrage: Arbeitsplatzgestaltung – Wie viel Privates steht auf heimischen Schreibtischen?
karriere.at Umfrage: Arbeitsplatzgestaltung – Wie viel Privates steht auf heimischen Schreibtischen?
… und kam zu einem überraschenden Ergebnis: Jeder zweite Schreibtisch-Täter trennt Privates und Job strikt und platziert ausschließlich Dinge des Arbeitsalltags auf seinem Arbeitsplatz. Überraschend liberal geben sich hingegen die Unternehmen: Mehr als zwei Drittel geben den Mitarbeitern bei der Gestaltung ihrer Arbeitsplätze weitgehend freie Hand. Nichts …
Bild: RECHTLEGAL - Newsticker 40/2005 vom 24.10.2005Bild: RECHTLEGAL - Newsticker 40/2005 vom 24.10.2005
RECHTLEGAL - Newsticker 40/2005 vom 24.10.2005
… der Klage nicht in Betracht kommt. Begründet wird dies damit, dass ein Arbeitnehmer diese grundsätzliche Frist kennen muss. Arbeitsrecht - privates Telefonieren am Arbeitsplatz Bis zum Landesarbeitsgericht (LAG) Köln gingen tägliche, zehnminütige Privatgespräche eines Arbeitnehmers während der Arbeitszeit. Zum Az. 4 Sa 1018/04 entschied das LAG Köln, …
Onlineshopping am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt?
Onlineshopping am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt?
… auf der Arbeit nachzugeben. Doch so selbstverständlich wie das scheint, ist es nicht. Sogar Abmahnungen können voreiligen Arbeitnehmern drohen. Zwar liegt Onlineshopping am Arbeitsplatz in einer Grauzone, dennoch lohnt es sich die rechtlichen Hintergründe einmal genauer zu betrachten. Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte bei Trusted Shops, klärt auf. Ich …
Bild: Karriere.at-Umfrage: Jeder zweite Arbeitnehmer checkt Privat-Mails, Facebook & Co. während der ArbeitszeitBild: Karriere.at-Umfrage: Jeder zweite Arbeitnehmer checkt Privat-Mails, Facebook & Co. während der Arbeitszeit
Karriere.at-Umfrage: Jeder zweite Arbeitnehmer checkt Privat-Mails, Facebook & Co. während der Arbeitszeit
… Online-Jobportals karriere.at (http://www.karriere.at) unter 562 Arbeitnehmern und 141 Arbeitgebern aus Österreich alles Dinge, die ein Großteil der heimischen Arbeitnehmer gerne auch einmal am Arbeitsplatz erledigt. Knapp jeder vierte Angestellte (23 Prozent) sagt sogar: „Das mache ich immer im Büro.“ Gemeinsam mit jenen 32 Prozent, die „manchmal“ die …
Bild: Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung am ArbeitsplatzBild: Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz
Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz
Unerlaubtes Surfen im Internet am Arbeitsplatz kann zur fristlosen Kündigung führen. Das geht aus einem Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 14. Januar 2016 hervor (Az.: 5 Sa 657/15). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz …
Bild: Kündigung bei privater Internetnutzung auf ArbeitBild: Kündigung bei privater Internetnutzung auf Arbeit
Kündigung bei privater Internetnutzung auf Arbeit
… war. Eine sofortige fristlose Kündigung war nach Meinung der Richter nicht gerechtfertigt. Bei einer exzessiven und ausschweifenden privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz kann eine Kündigung jedoch auch ohne Abmahnung erfolgen. So hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen kürzlich bekräftigt, dass eine außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung …
Klare Surfverhältnisse am Arbeitsplatz
Klare Surfverhältnisse am Arbeitsplatz
… „Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte“ http://www.arbeitsrecht.org spricht von einem jährlichen Schaden von 54 Milliarden Euro, der der deutschen Wirtschaft durch privates Surfen am Arbeitsplatz entsteht. „Insbesondere Behörden kämpfen gegen die exzessive Surf-Lust vieler Beamter an. So ermittelte die Stadt Freiburg den massenhaften privaten Download von …
Sie lesen gerade: Privates Surfen am Arbeitsplatz: Arbeitnehmer bewegen sich auf dünnem Eis