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„Geeignete Bereifung“ im Winter auf der Kippe

18.08.2010 • 11:56 Uhr • Tourismus, Auto & Verkehr
Foto: ACE Auto Club Europa
Foto: ACE Auto Club Europa

(openPR) Stuttgart (ACE) 18. August 2010 - Autobesitzer in Deutschland müssen sich möglicherweise demnächst auf eine knallharte Winterreifenpflicht einrichten. Wie der ACE Auto Club Europa am Mittwoch in Stuttgart berichtete, befindet sich die bisherige Verhaltensvorschrift in § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf dem juristischen Prüfstand. Gemäß dieser StVO-Vorschrift wird derzeit lediglich eine „geeignete Bereifung“ sowie eine an die „Wetterverhältnisse angepasste Ausrüstung“ verlangt. Die erst im Mai 2006 in Kraft gesetzte Vorschrift ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg (AZ: SsRS 220/09) aber wegen Verstoßes gegen das sogenannte Bestimmtheitsgebot verfassungswidrig.

Der Richterspruch löste in mehreren Berliner Ministerien hektische Betriebsamkeit aus. Nach Informationen des ACE hat das Bundesverkehrsministerium die für Verfassungsfragen zuständigen Bundesministerien (BMJ und BMI) eingeschaltet. Sie sollen das Urteil hinsichtlich etwaiger gesetzgeberischer Konsequenzen prüfen. Ergebnisse der Überprüfung liegen laut ACE aber noch nicht vor. Der Club erinnerte zugleich an die jüngst erhobene Forderung der Gewerkschaft der Polizei (GdP), die gegenwärtig noch unbestimmten Vorschriften zur „Winterreifenpflicht“ unmissverständlich so zu präzisieren, dass im Fall der Zuwiderhandlung der Verstoß tatsächlich geahndet werden kann.

Der Spruch der OLG-Richter hat laut ACE praktisch zur Folge, dass Autofahrer, die bei Winterwetter mit Sommerreifen unterwegs sind, nicht alleine deswegen mit einem Bußgeld bestraft werden dürfen.

EU-Kommission befasst sich mit neuen Reifenstandards
Nach Darstellung des ACE ist die Einführung einer generellen Winterreifenpflicht als Ausrüstungsvorschrift derzeit noch nicht ohne weiteres möglich. Künftig könnte sich dies jedoch aus EU-rechtlichen Gründen ändern, merkte der Club unter Berufung auf die Einschätzungen verschiedener Berliner Ministerien an. Mit der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 sollen demnach genauere Anforderungen an die Reifen festgelegt werden.

Insbesondere kann laut ACE die Europäische Kommission spezifische Verfahren, Prüfungen und Anforderungen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten festlegen. Dies - so der ACE - gelte folglich auch für genauere Merkmale, die ein Reifen aufweisen muss, um als Spezialreifen etwa für den Einsatz im Winter zu gelten.

Regierung betont Sicherheitsaspekte
Nach Informationen des Clubs wird in den bereits aufgenommenen Beratungen auf EU-Ebene auch die Mindestprofiltiefe von Winterreifen neu debattiert. Nach gegenwärtigem Recht darf die Mindestprofiltiefe 1,6 Millimeter nicht unterschritten werden. Verkehrssicherheitsexperten halten demgegenüber eine Profiltiefe von mindestens 4 Millimeter bei Winterreifen für erforderlich.

In einer an den ACE gerichteten Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums heißt es: „Deutschland wird sich in den Beratungen auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die Anforderungen an Reifen so festgesetzt werden, dass mit ihnen bei winterlichen Straßenverhältnissen in Deutschland sicher am Verkehr teilgenommen werden kann“.

Unabhängig vom Verlauf der gegenwärtigen Debatte empfiehlt der ACE Autofahrern, sie sollten aus Gründen der Verkehrssicherheit von Oktober bis Ostern auf Winterreifen umrüsten. Der ACE sieht unter bestimmten Nutzungsvoraussetzungen auch in sogenannten Ganzjahresreifen eine brauchbare Alternative zu Saisonreifen. Ganzjahresreifen können nach Überzeugung des Clubs „einen vernünftigen Kompromiss hinsichtlich Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Komfort darstellen“.

ACE Infografik zum Download: "Winterreifen-Test: Bremsen - Auf das Profil kommt es an" kann unter www.ace-online.de/grafiken abgerufen werden.

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