(openPR) Seit dem 01.05.2006 regelt eine ganz neue Straßenverkehrsordnung §2 Absatz 3a STVO:" Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage. Die Firma Auto-Schnelle in Köln – Mehrmarkenwerkstatt – bekommen sie die geeignete Bereifung und den davor vorgesehenen Winterscheck.
Damit Sie sich als Autofahrerin und Autofahrer sicher durch den Winter kommen, empfiehlt unsere Fachwerkstatt Auto-Schnelle in Köln für
Unfallschäden und Lackierung, fahren Sie mit geeigneter Winterbereifung – Winterreifen im Winter – Sommerreifen im Sommer. Fragen Sie hier die Experten für die Winterbereifung bei Auto-Schnelle in Köln.
Weiterhin gehen wir bekannt, Winterscheibenreiniger wird Pflicht nach StVO § 2 Abs. 2a
Für den nächsten Winter gilt nach StVO: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenreinigungsanlage.. " Das bedeutet, wer bei Frost mit eingefrorener Wischerflüssigkeit unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 20,- Euro rechnen. Besser Antifrost & Klarsicht einfüllen, als Strafe zahlen. Wer den Verkehr wegen mangelnder Winterausrüstung behindert muss sogar mit einem Bußgeld in Höhe von 40,- Euro rechnen.
Wir bieten Ihnen in diesem Rahmen unserer Winterpaket an für Ihr Fahrzeug für nur 14,95 Euro inkl. MWST. (Material muss separat bezahlt werden).
Lassen Sie sich nicht überraschen von einem Unfall – beugen Sie vor – bevor es zu spät ist und kommen Sie zur Firma Auto-Schnelle in Köln ( www.auto-schnelle.de ), die Fachwerkstatt für Karosserie – Unfallschäden – Winterreifen – Reifeneinlagerung – Wintercheck.
Gabriele Kordes
Mathias-Brüggen-Straße 21
50827 Köln
Tel. 0221 / 552560
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