(openPR) Im Winter sicher unterwegs
Bonn, 28.9.2011 Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) ist zufrieden: Nur knapp 2.200 Verstöße gegen die Winterreifenpflicht wurden in der vergangenen Wintersaison registriert, bei 42,3 Millionen zugelassenen Pkw ein sehr gutes Ergebnis. Die geringe Quote ist auch auf die neue Winterreifen-regelung zurückzuführen, die den Autofahrern als Orientierung dient.
Was bedeutet die neue Winterreifenpflicht genau?
Am 4. Dezember 2010 trat eine Neuregelung in Kraft, die bestimmte Reifen in Abhängigkeit von den Wetterbedingungen festlegt. Laut Paragraf 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung darf bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte […] ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 […] zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG […] geändert […], beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S Reifen). […]“. Es handelt sich also um eine situative Winterreifenpflicht, die nicht für einen bestimmten Zeitraum, sondern abhängig vom Straßenzustand gilt.
Was sind M+S Reifen und woran erkennt man sie?
Die StVO spricht nicht explizit von Winterreifen, sondern von „M+S Reifen“, die für Matsch und Schnee geeignet sind. Diese Reifen weisen ein besonders tiefes Profil auf. Außerdem sorgen feine Profileinschnitte, die sogenannten Lamellen, dafür, dass sich die Reifen auch bei Minustemperaturen mit dem Untergrund verzahnen. Reifen mit einem geeigneten Winterprofil erkennt man am Schneeflockensymbol und der M+S-Kennzeichnung.
Gutes Wechselverhalten der Autofahrer
Der Großteil der Autofahrer in Deutschland ist sich darüber bewusst, wie wichtig der jahreszeitenbedingte Reifenwechsel ist. Für sie gehört der halbjährliche Wechsel bereits zur Routine. Hans-Georg Marmit von der Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V. (KÜS) spricht besonders den Autofahrern in Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland ein großes Lob aus: „In der vergangenen Wintersaison wurden vom Kraftfahrt-Bundesamt, besser bekannt als ,Flensburg‘, nur vier Verstöße gegen die situative Winterreifenpflicht in Mecklenburg-Vorpommern und nur fünf im Saarland registriert. Ich hoffe, dass wir dieses tolle Ergebnis in Zukunft bundesweit erreichen können.“ Autofahrer in anderen Bundesländern können sich hieran ein Beispiel nehmen: In Bayern und in Niedersachsen war die Anzahl der Verstöße mit 328 bzw. 259 deutlich höher. Spitzenreiter im bundesweiten Vergleich ist Nordrhein-Westfalen: Hier wurden im Winter 2010/2011 729 Bußgelder verhängt.
Faustregeln für den Winterreifenwechsel
Aber wann genau ist die richtige Zeit für den Reifenwechsel? Wer nicht vom Wetter überrascht werden und auf Nummer sicher fahren möchte, kann sich an einer einfachen Faustregel orientieren. Der DVR empfiehlt Autofahrern die „von-O-bis-O-Regel“, welche besagt, dass von Oktober bis Ostern Winterreifen die richtige Wahl sind. Auch die Temperatur kann als Indikator für den Reifenwechsel dienen. Unter 7 Grad sollten Autofahrer auf Winterreifen umsteigen.







