(openPR) Der Führerscheintourismis nach Tschechien boomt trotz EUGH-Urteil vom 26.06.08 zum rechts missbräuchlichen Führerscheinerwerb ungebrochen. Denn das Urteil mahnt Deutschland an, die Fahrerlaubnis auch aus Tschechien, wenn diese nach der Sperrfrist und mit einer Wohnsitzanmeldung erfolgte in Deutschland anzuerkennen.
Jedes EU-Land muß generell die Führerscheine anderer Mitgliedstaaten anerkennen. Deutschland könne die Anerkennung der tschechischen Führerscheine nicht ablehnen, auch wenn in Deutschland zur Wiedererteilung ein positives MPU-Gutachten verlangt wird. Nur wenn aus der Fahrerlaubnis selbst oder aus Informationen der tschechischen Behörden zweifelsfrei hervorgehe, dass die Inhaber nicht in Tschechien gemeldet ist, darf die Nutzung einer Fahrerlaubnis aus Tschechien untersagt werden. http://www.europa-fahrerlaubnis.com/MPU_Test.php
Der ADAC fordert eine intensivere Zusammenarbeit mit den tschechischen Behörden um Führerschein-Touristen vom Fahrerlaubniserwerb abzuhalten. Doch Tschechien als auch Ungarn lassen sich nur ungern belehren wie und am Wem eine Fahrerlaubnis zu erteilen Sei. Schließlich ist die MPU eine deutsche Bürokratenerfindung und in Deutschland ein integriertes einträgliches Millionengeschäft und dies lässt sich nicht auf andere EU-Länder übertragen.
Jedes EU Land hat eigene Verkehrsbehörden und Straßenverkehrsordnungen als auch Gesetze welche effizient nach einer Alkoholfahrt angewendet werden. Deutschland sollte nicht erwarten das die neuen EU-Länder für deutsche EU-Bürger einen Sonderweg umsetzen. Deutsche Staatsbürger werden gleichberechtigt neben allen anderen Staatsbürgerschaften behandelt dies gilt auch bei der Fahrerlaubnis-Erteilung. http://www.europa-fahrerlaubnis.com




