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Familienpflegezeit: Finanzierung durch Zeitwertkonten

(openPR) München, 11.08.2010 – Seit 2008 ist das Pflegezeitgesetz in Kraft, das Arbeitnehmern die Möglichkeit gibt, sich bei einer längeren Pflege von bis zu sechs Monaten, ohne Entgeltfortzahlung von der Arbeit freistellen zu lassen.
Familienministerin Schröder geht mit ihrer „Familienpflegezeit“ noch einen Schritt weiter. Sie sieht vor, dass Arbeitnehmer ihre Angehörigen zwei Jahre lang bei halber Arbeitszeit pflegen können und dabei 3/4 ihres Gehalts beziehen. Den so gewährten Vorschuss sollen die betreffenden Arbeitnehmer anschließend abarbeiten, indem sie für das gleiche Entgelt, also für 75 Prozent ihres ursprünglichen Gehalts, Vollzeit arbeiten.



Zeitwertkonten als Baustein der Familienpflegezeit
Mit dem „Flexi II“ ist die Eltern- und Pflegezeit als gesetzliche Verwendungsmöglichkeit festgeschrieben. Während beim Pflegezeitgesetz Arbeitnehmer erhebliche Gehaltseinbußen hinnehmen müssen, bietet die Familienpflegezeit deutlich bessere finanzielle Voraussetzungen für pflegende Angehörige. Tatsache bleibt jedoch, dass die Familienpflegezeit von den Arbeitnehmern selbst finanziert werden soll. Hier sind praktikable Lösungsmöglichkeiten gefragt, die den Arbeitnehmern Vorteile bringen „Ministerin Schröder sollte stärker Partei für den Einsatz von Zeitwertkonten im Rahmen der Familienpflegezeit ergreifen und sich dafür engagieren, dass Unternehmen Zeitwertkonten für ihre Mitarbeiter einrichten, damit diese schon frühzeitig ein Wertguthaben ansparen können.“ fordert Steffen Raab, Geschäftsführer der Deutschen Zeitwert GmbH, einem produktneutralen Verwalter von Wertkontenmodellen. „Gerade für junge Arbeitnehmer, die noch eine längere Erwerbsphase vor sich haben, besteht die Möglichkeit ein großes Wertguthaben anzusparen, denn je früher ein Wertguthaben aufgebaut wird, umso länger ist die Freistellung.“ so Raab weiter. Das Wertguthaben kann, neben der Familienpflege, auch zur Finanzierung anderer Freistellungszeiträume wie einem Vorruhestand, Weiterbildung, Sabbatical oder der Elternzeit verwendet werden. „Der Einsatz von Zeitwertkonten ist somit ein sehr flexibles und arbeitnehmerfreundliches Instrument der Finanzierung.“ so Raab abschließend.

Wie baut der Arbeitnehmer ein Wertguthaben auf?
Das Prinzip der Zeitwertkonten ist für jedes Unternehmen anwendbar, egal welcher Größenordnung. Für die Finanzierung der Freistellung baut der Mitarbeiter ein Wertguthaben auf. Der Arbeitnehmer zahlt Bestandteile
seines Gehalts bspw. Tantieme, Boni oder Zeitanteile wie Überstunden oder Resturlaubstage in ein Wertkonto ein und erhält dafür bezahlte Freizeit. Die Vergütungsansprüche werden nicht ausgezahlt, sondern dem Zeitwertkonto mit ihrem Bruttowert gutgeschrieben. Das Wertguthaben wird in der Regel verzinslich angelegt und anschließend unter Abführung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge als Freistellungsgehalt ausbezahlt. Durch die Verzinsung kann das Wertguthaben gesteigert werden und bewirkt eine Verlängerung der Freistellungsphase.

Zeitwertkonten sind immer noch ein unterschätztes Arbeitszeitmodell
„Zeitwertkonten sind derzeit das Personalinstrument der Zukunft. Jedoch ist es unverständlich, dass viele Unternehmen immer noch keine Zeitwertkonten für ihre Mitarbeiter eingerichtet haben. Mittlerweile gibt es keine nicht zu bewältigenden Herausforderungen mehr bei der Einrichtung von Zeitwertkonten. Wichtig ist, das zu gestaltende Modell bei den Mitarbeitern ordentlich zu kommunizieren und die Vorteile aufzuzeigen. Dieser wichtige Punkt wird gerne vernachlässigt. Ein weiterer Punkt ist, wenn der Staat aufgrund knapper Kassen, immer mehr an die Eigenverantwortung der Bürger appelliert, sollten er sich stark machen für Modelle, wie Zeitwertkonten, die immense Vorteile für Arbeitnehmer bringen.“ so Raab abschließend.

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