(openPR) Mitarbeiter führen besonders mittelständischen Unternehmen ernsthafte Schäden zu, wenn sie sich zu unrecht krank melden und weiterhin ihren Lohn beziehen. Dabei dient in vielen Fällen die Krankmeldung dazu einer nicht genehmigten Einnahmequelle nachzugehen. Dass dies unter Betrug fällt ist völlig klar. Die Schwierigkeit jedoch liegt nicht in dieser Erkenntnis, vielmehr muss der Arbeitgeber einen konkreten Verdacht vorliegen haben, um sich diesem Problem anzunehmen. Meist sind es die auffällig vielen Krankmeldungen, die den Arbeitgeber ahnen lassen, dass er hier Handeln muss.
Immer häufiger suchen Unternehmen die Hilfe professioneller Detekteien, um ihren Anfangsverdacht zu bestätigen. So auch ein Restaurantbesitzer auf Sylt. Seine Restaurantleiterin war zu diesem Zeitpunkt bereits seit drei Wochen wegen eines Bandscheibenvorfalls erkrankt. Doch die anonymen E-Mails, welche beim Restaurantbesitzer eingingen, sagten etwas anderes aus. Die TÜV-CERT® Detektei Lentz (http://www.lentz-detektei.de/detektei-deutschland/lohnfortzahlungsbetrug.html) wurde beauftragt diesen Vorfall aufzuklären. Drei geprüfte Detektive (ZAD) begannen zeitnah mit der Observation und konnten innerhalb von nur vier Observationstagen und durch begleitende Ermittlungen feststellen, dass die vermeintlich erkrankte Restaurantleiterin aktiv damit beschäftigt war, die neue Agentur ihres Ehemannes einzurichten. Die Detektei Lentz® konnte zweifelsfrei feststellen und dokumentieren, dass der Bandscheibenvorfall vorgetäuscht wurde und die Restaurantleiterin während ihrer Krankmeldung einer anderen Tätigkeit nachgegangen ist.
Wird der Verdacht durch Beweise bestätigt, so folgt meist die fristlose Kündigung (http://lohnfortzahlungsbetrug.lentz-detektei.de/lohnfortzahlungsbetrug.html). Dabei wird vergessen, dass nicht nur der eigenen Person Schaden zugefügt wird, auch den Mitarbeitern wird zusätzliche Arbeit zugemutet.













