(openPR) Berlin, 03. August 2010. In der letzten Zeit häuften sich Beschwerden über Gewinnspielunternehmen, die ihre Post von einer angeblichen Berliner Adresse in Charlottenburg-Wilmersdorf aus verschickt haben.
Unter dieser besagten Absenderadresse, der Joachimsthaler Straße 158 in einem Bürogebäude mit dem klingenden Namen "Unit 360" gibt eine betrügerisch handelnde Gewinnspielfirma vor, ihren Unternehmenssitz zu haben. Eine direkte Recherche vor Ort ergab jedoch, dass weder ein Firmenschild am Eingang existiert, noch ein Klingelschild oder ein Briefkasten mit dem entsprechenden Firmennamen.
Dazu kommt, dass die von dieser Adresse aus angeblich tätig werdende Gewinnspielfirma schon mehrmals ihren Namen ausgewechselt hat. Den betroffenen Betrugsopfern wurde immer wieder erneut Post von dieser einen Adresse aus zugestellt, jedoch immer mit einem neuen Firmennamen.
Es ist daher davon auszugehen, dass es sich hierbei nur um ein einziges Unternehmen handelt, das immer wieder unter einem neuen Namen versucht, seine "Kunden" zu betrügen.
Diese Kunden erhalten in regelmäßigen Abständen Post von Gewinnspielunternehmen, die angeblich im Auftrag der Kunden bei einer Vielzahl von Gewinnspielen teilnehmen und im Falle eines Gewinnes den entsprechenden Anteil an den Kunden auszahlen. Selbstverständlich handelt es sich hier um einen Betrug, da das Unternehmen keinerlei Teilnahmen an Gewinnspielen veranlasst. Das Ziel dieser Firma ist lediglich, monatlich einen bestimmten Geldbetrag von den betroffenen Betrugsopfern abzubuchen.
Es sei daher ausdrücklich davor gewarnt, dem Gewinnspielunternehmen aus der Joachimsthaler Straße 158 in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf, Gebäude "Unit 360", zu gestatten, Beträge vom eigenen Bankkonto abzubuchen. Sollte dies dennoch geschehen, muss das betroffene Betrugsopfer sofort zur Bank und eine Rückbuchung dieses Betrages veranlassen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei allen Unternehmen, die die Teilnahme an Gewinnspielen versprechen und mögliche hohe Gewinne in Aussicht stellen, mit Vorsicht zu genießen. Sollte telefonisch ein Vertrag abgeschlossen worden sein, so ist per Einschreiben mit Rückschein der Widerspruch zu erklären. Abbuchungen vom eigenen Konto sollten sofort rückgängig gemacht werden.
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Verbraucheranwalt in Berlin








