Zuschuss für die Weiterbildung
(openPR) Berlin, 26.07.2010;
Man lernt ein Leben lang und das Lernen wird in der Informationsgesellschaft immer wichtiger. Das sah der Gesetzgeber wohl genauso und hat die Zuschüsse für Weiterbildungsmaßnahmen zum Jahresanfang deutlich erhöht. Mit der sogenannten Bildungsprämie werden Fortbildungsmaßnahmen mit maximal 500 € bezuschusst. Diese „Bildungsprämie“ beträgt 50% der förderfähigen Kosten und ist auf 500 € einmal im Jahr begrenzt.
In den Genuss dieser „Prämie“ kommen Beschäftigte (angestellt oder selbständig tätig). Das zu versteuernde Einkommen darf nicht über 25.600 € (einzeln) oder 51.200 € (zusammen) liegen und vor Beginn der Maßnahme ist eine Beratungsstelle aufzusuchen in der die Maßnahme besprochen wird. Diese Beratungsstelle stellt dann auch den Bildungsgutschein aus. Mittlerweile existieren deutschlandweit über 600 dieser Beratungsstellen, so dass ein flächendeckendes Netz existiert.
Weitere Informationen dazu finden Sie auch unter www.bildungspraemie.info
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