(openPR) Die GenoKap Wohnungsbaugenossenschaft eG hat pro Geschäftsanteil, in den Jahren 2005-2009, Dividenden in Höhe von nahezu 60 € erwirtschaftet.
Diese Mittel sind nicht zweckgebunden und können somit völlig frei verwendet werden.
Zusätzlich erhalten die Mitglieder vom Staat eine Förderung von 20 % p.a., sofern die Einkommensgrenzen und Sperrfristen beachtet wurden.
Damit stellt sich diese Sparform erneut als einer der attraktivsten VL-Anlagen dar.
Allein für die Jahre 2005-2009 ist ein staatlicher Zuschuss von über 400 € pro Mitglied , ohne aufwändige Beantragung, für die persönliche Vermögensbildung realisierbar gewesen.
Sowohl die Dividenden als auch die Sparzulage erhöhen deutlich das Auseinandersetzungsguthaben für die Mitglieder.
Erneut zeigt sich, dass die GenoKap eG nicht nur für die Wohnungsversorgung in Deutschland eine Bereicherung ist, sondern die einzelnen Mitglieder hier auch wirtschaftlich gut beraten sind.
GenoKap Wohnungsbaugenossenschaft eG
Talblick 4
63849 Leidersbach
Pressekontakt:
Prokuristin: Manuela Joa
Tel: 06028-996300
eMail:

Über das Unternehmen
Die GenoKap Wohnungsbaugenossenschaft eG ist eine eingetragene Genossenschaft. Eingetragen im Jahr 2000 unter der GnR 112 in das Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg.
Zweck und Gegenstand Genossenschaft sind die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder, insbesondere durch die Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft sowie die Möglichkeit des Eigentumserwerbs genossenschaftlichen Wohnraums.
Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, renovieren und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen.
Innerhalb dieser Grenzen ist die Genossenschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur wirtschaftlichen Förderung und Betreuung der Mitglieder, sei es mittelbar oder unmittelbar, notwendig oder nützlich erscheinen, insbesondere auch , sich dritter Unternehmen zu bedienen oder sich an solchen zu beteiligen.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.