(openPR) Die Protectum Moderne Wohnungsbaugenossenschaft eG wird auch im Jahr 2010 Guthaben und Dividenden in Höhe von über 400.000,00 € an Ihre Mitglieder auszahlen.
Diese Mittel sind nicht zweckgebunden und können somit völlig frei verwendet werden.
Zusätzlich erhalten die Mitglieder noch vom Staat eine Förderung von ca. 72.000,00 €, sofern die Einkommensgrenzen und Sperrfristen beachtet wurden.
Damit stellt sich diese Sparform erneut als einer der attraktivsten VL-Anlagen dar.
Für die Jahre 2005-2009 ist allein ein staatlicher Zuschuss von über 400 € pro Mitglied , ohne aufwändige Beantragung, für die persönliche Vermögensbildung realisierbar gewesen.
In den letzten Jahren wurden diese Förderungen noch durch Dividenden der wirtschaftlich gut aufgestellten Genossenschaft erhöht.
Erneut zeigt sich, dass die Protectum eG nicht nur für die Wohnungsversorgung in Deutschland eine Bereicherung ist, sondern die einzelnen Mitglieder hier auch wirtschaftlich gut beraten sind.
Protectum Moderne Wohnungsbaugenossenschaft eG
Talblick 4
63849 Leidersbach
Pressekontakt:
Vorstand: Bernd Christ
Tel: 06028-996300
eMail:

Über das Unternehmen
Die PROTECTUM Moderne Wohnungsbaugenossenschaft eG ist eine eingetragene Genossenschaft. Eingetragen 1998 unter der GenR 111 in das Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg.
Zweck und Gegenstand Genossenschaft sind
die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder, insbesondere durch die Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft sowie die Möglichkeit des Eigentumserwerbs genossenschaftlichen Wohnraums.
Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, renovieren und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen.
Vom Zweck der Genossenschaft werden auch Wohnanlagen und dazugehörige Gemeinschaftsanlagen und/oder Folgeeinrichtungen erfasst, soweit sie Teil einer gemischt genutzten Anlage sind, die Läden und Räume und/oder Gewerbebetriebe- insbesondere Hotels - sowie soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen erfasst.
Innerhalb dieser Grenzen ist die Genossenschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur wirtschaftlichen Förderung und Betreuung der Mitglieder, sei es mittelbar oder unmittelbar, notwendig oder nützlich erscheinen, insbesondere auch , sich dritter Unternehmen zu bedienen oder sich an solchen zu beteiligen.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.