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Der EU-Führerschein als Ausweg,Infos zu Alkohol am Steuer

16.07.201012:18 UhrTourismus, Auto & Verkehr

(openPR) Dass man mit Alkohol im Blut nicht autofahren sollte, weiß ja jedes Kind. Was der Alkohol physisch und psychisch verändert ist sicher auch jedem aus eigener Erfahrung bekannt.


Aber wenn man mit Alkohol am Steuer erwischt wird, so gerät man dann schnell in die Mühlen des Gesetzes. Was passiert dann eigentlich mit mir?
Der Reihe nach, oftmals fängt es ganz harmlos an, mit ein paar Schoppen Wein zum Essen. Auf der Heimfahrt wird plötzlich die Kelle aus einem blauen Auto geschwenkt. Allgemeine Verkehrskontrolle, schon nimmt das Übel seinen Lauf. Die Beamten erkennen schnell ob jemand konsumiert hat oder nicht. Man wird aufgefordert zu pusten. Entgegen aller Gerüchte lässt sich das Atemalkoholprüfgerät nicht überlisten. Ab einem bestimmten Wert (gewöhnlich > 0,8) wird man aufs Revier und zur Blutprobe gebeten. Die Blutalkoholkonzentration lässt sich so sehr exakt ermitteln, auch rückwirkend.
Überschreitet man einen bestimmten Wert, so wird der Führerschein sichergestellt und es kommt auf den Verkehrsteilnehmer ein ermüdendes Verfahren zu. In der Regel kommt dabei eine Geldstrafe, der Einzug der Fahrerlaubnis, ein Sperrzeit und die Anordnung der MPU, des Idiotentests heraus.
Rechtlich steht gas ganze auf sehr sicheren Füssen:
Der §11 der Fahrerlaubnisverordnung sagt aus:
Bereits nach einem erheblichen Verstoß gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften oder bei einer erheblichen Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, der Kraftfahreignung oder mit hohem Aggressionspotential in Straßenverkehr kann die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens angeordnet werden.
Was jetzt ein erheblicher Verstoß ist entscheidet letztlich der Richter. So ist man vor einer MPU-Anordnung nie gefeit. Allein diese Anordnung bedeutet, dass man recht viel Zeit und Geld investieren muss um seinen Führerschein überhaupt neu erwerben zu dürfen.
Weiter geht es mit §13:
Klärung von Eignungszweifeln bei Alkohol:
Bisher wurde eine Eignungsprüfung nur bei früherer Drogenabhängigkeit für erforderlich gehalten, jedoch nicht bei früherer Alkoholabhängigkeit.
In Zukunft wird im Rahmen der rechtlichen Gleichbehandlung in beiden Fällen die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens angeordnet.
Diese beiden Sätze sagen aus, dass ein selbst ein trockener Alkoholiker, der nie Auffällig wurde, bei dem jedoch die Krankheit Alkoholismus manifestiert ist, grundsätzlich eine MPU mit allen Konsequenzen ablegen muss.
Der wichtigste Paragraf ist jedoch der §20, der aussagt:
Die Fahrerlaubnisbehörde kann zukünftig auf eine erneute Fahrprüfung verzichten, wenn die Entziehung länger als 2 Jahre zurückliegt.
Früher musste man eine erneute Prüfung ablegen, wenn man dies länger als 2 Jahre hinauszögerte, dass es Probleme mit der MPU oder ähnlichem gab. Diese Regel wurde abgeschafft.
Man sieht, es wird sehr kompliziert, wenn es einen erst mal erwischt hat. Aber durch diesen Behördendschungel muss man sich nicht alleine kämpfen. Agenturen wie Tarabas68 (www.ohne-mpu.com) oder die Agentur Struhar (www.eu-dienstleister.de ) haben es sich auf die Fahnen geschrieben, den leidgeprüften Autofahrern hier jegliche Hilfe angedeihen zu lassen, damit Sie schnell wieder in Besitz der begehrten Fahrerlaubnis sind.

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