(openPR) Neues Online-Portal informiert über rabattierte Arzneimittel
Köln, 08. Juli 2010 – Viele Patienten kennen das: Nach dem Arztbesuch gehen sie in die Apotheke – bekommen aber nicht das Medikament ausgehändigt, das auf ihrem Rezept steht.
Aufgrund von Rabattverträgen zwischen den Krankenkassen und Pharmafirmen darf in der Apotheke in vielen Fällen nur noch das Arzneimittel abgegeben werden, zu dem von der jeweiligen Krankenkasse mit dem Hersteller ein Rabattvertrag abgeschlossen wurde. Die Krankenkassen handeln in diesen Verträgen besondere Rabatte aus, die ihnen die Hersteller gewähren müssen. So versuchen die Kassen zu sparen, die Folgen der Verträge sind für Patienten aber sehr ärgerlich und führen häufig zu Unsicherheiten. Um aber schon vor dem Besuch der Apotheke zu wissen, welches Medikament sie von ihrer Krankenkasse erhalten können und wie hoch die Zuzahlung ist, lohnt sich ab sofort immer ein Blick ins deutsche Arzneimittelportal (www.deutschesarzneimittelportal.de).
Dieses neue Online-Portal ermöglicht es den Patienten, kostenfrei über eine komfortable Suchfunktion für ihre Krankenkasse und jedes Medikament zu überprüfen, ob das Präparat in der Apotheke abgegeben werden darf bzw. welche Alternative stattdessen von der jeweiligen Krankenkasse vorgesehen ist. Zusätzlich informiert das Portal darüber, wie hoch die fällige Zuzahlung ausfällt, die je nach Abgabepreis des Medikamentes variiert. Zum neuen Service-Angebot gehören außerdem umfangreiche und verständlich aufbereitete Informationen zu vielen Gebieten rund um Rezeptpflicht, Belastungsgrenzen und die Erstattung medizinischer Leistungen.
Bei weitergehenden Fragen zu rabattierten Arzneimitteln oder Zuzahlungen stehen im „E-Mail-Expertenrat“ die Fachleute des Arzneimittelportals auch individuell (und kostenlos) für die Beratung zur Verfügung.






