(openPR) In einer beispiellosen Solidaraktion haben sich Tierschützer und Tierfreunde auf Initiative von pro iure animalis dafür eingesetzt, dass Mindeststandards des Tierschutzes in die Überarbeitung des Landesjagdgesetzes RLP einfließen. Innerhalb weniger Tage haben mehr als 2600 Bürger das Begehren unterzeichnet und verdeutlicht, dass der Gesetzentwurf sämtliche Tierschutzbemühungen konterkariert und folgende Kernpunkte unberücksichtigt blieben:
· Verbot der tierquälerischen Fallenjagd.
· Konsequentes Verbot des Haustierabschusses.
· Verbot von Bleimunition.
· Regelungen zum Schutz der Bevölkerung bei den unkontrollierten und tierschutzwidrigen Treib- und Drückjagden.
· Abschaffung der Zwangsbejagung, die einen massiven Verstoß gegen die Menschenrechte darstellt. Der europäische Gerichtshof wird dieses Jahr ein abschließendes Urteil fällen.
Demokratisch bedenklich war die Tatsache, dass Frau Conrad als zuständige Ministerin sich einmal mehr als der verlängerte Arm des Landesjagdverbandes bewies, indem sie mehr als 2600 Einsprüche mit einer unglaublichen Arroganz ignorierte. Weder Frau Conrad noch die Herren Beck, Dr. Jacob und Ridderbusch hielten es für notwendig, den Bürgern dieses Landes zu antworten und zeigten damit soziale Inkompetenz par excellence. Offensichtlich hat Anstand und moderne Ethik keinen Platz, wo Lobbyismus die leitende Handlungsmaxime darstellt.
Das Bild über die Verantwortlichen rundet sich aber weiter, betrachtet man im Überblick die Entstehung des Gesetzes.
Im kleinen Kreis wurden die wesentlichen Punkte zwischen dem Landesjagdverband, Ministerin Conrad und Ministerpräsident Beck ausgehandelt, ohne dass ein einziger moderner wildbiologischer Aspekt berücksichtigt wurde. Im gesamten Entwicklungsprozess des Gesetzes wurden an keiner Stelle Themen des Tierschutzes beachtet oder diskutiert, waren doch nur Jäger und jägerfreundliche Organisationen zugelassen. Letztendlich kann behauptet werden, der Landesjagdverband Rheinland Pfalz hat sich nun auch noch sein Landesjagdgesetz selbst geschrieben; die Spaß- und Hobbyjagd der Freizeitschützen geht künftig ungebremst weiter.
Aber das Lehrstück, wie man demokratische Regeln aushebelt, wurde fortgesetzt.
In einer Schauveranstaltung, genannt "öffentliche Anhörung", waren alle geladen, deren Urteil zu Tierschutz n i c h t gefragt war.
"Wichtige" Verbände, wie die Vereinigung der Bogenschützen, der Sportbund etc., konnten ihre Meinungen vortragen, völlig "unwichtige und unbedeutende" Verbände zum Tierschutz, wie z.B. der deutsche Tierschutzbund, waren nicht geladen, da Kritik seitens der Regierung nicht erwünscht war. Nicht einmal das Tierschutz-Alibi-Gremium der Regierung, der Tierschutzbeirat, war erschienen - aus Desinteresse oder auf Anweisung?
Hingegen waren linientreue Naturschutzvereinigungen, wie der NABU, zugegen. Es war insgesamt eine harmonische und ungestörte Veranstaltung, denn das geächtete Wort "Tierschutz" oder gar "Tierrecht" fiel kein einziges Mal.
"Wir erhalten nun ein zeitgemäßes Jagdrecht", sagte Margit Conrad (SPD) zur Verabschiedung des neuen Landesjagdgesetzes in Rheinland-Pfalz durch den Landtag.
Nein, Frau "Jagdministerin" Conrad! Conrads selbstherrliche Vorgehensweise ist ein Schlag ins Gesicht demokratischer Regeln und ein Fußtritt für den Tierschutz! Conrads Gesetz schließt lückenlos an das Gedankengut des Reichsjagdgesetzes von Herrn Göring an; die Chance für ein zeitgemäßes Jagdgesetz haben Sie kläglich vertan! Sowohl Sie persönlich als auch Ihre Helfer haben dem Tier- und Naturschutz sowie demokratischen Prinzipien einen schweren Schaden zugefügt. Die Ministerin hat somit nachhaltig bewiesen, dass sie mit Ihrem Amt und ihrer Aufgabe überfordert ist!
pro iure animalis bedankt sich für das Engagement und wird sich künftig noch stärker für Tierrechte einsetzen, um Gesetzesvorhaben solcher antianimalistischer Regierungen kritisch begleiten und unsere Mitwesen dauerhaft aus der Rechtlosigkeit herausführen.









