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Neuer Moped-Führerschein: ACE warnt vor mehr Unfällen

24.06.201016:48 UhrTourismus, Auto & Verkehr
Bild: Neuer Moped-Führerschein: ACE warnt vor mehr Unfällen
Quelle: Fotolia
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(openPR) Stuttgart / Erfurt (ACE) 24. Juni 2010 – Der ACE Auto Club Europa hat den Plan der schwarz-gelben Koalition abgelehnt, das Zugangsalter zum Erwerb des Mopedführerscheins von derzeit 16 auf 15 Jahre zu senken. „Wer solche Absichten weiter betreibt untergräbt den Erfolg gemeinsamer Verkehrssicherheitsarbeit“, sagte der verkehrspolitische Sprecher des ACE, Matthias Knobloch. Unmittelbar vor dem am Freitag in Erfurt beginnenden ACE-Verkehrsrechtskongress wies Knobloch auf Berechnungen des österreichischen Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) hin, wonach bei einer Verwirklichung des umstrittenen Plans die Zahl der Straßenverkehrsunfälle in Deutschland jährlich um bis zu 17.000 steigen würde. Angesichts dieser absehbaren negativen Folgen rief der Verkehrsexperte des ACE Union und FDP dazu auf, ihre Haltung zu korrigieren und zu einem besonnen Kurs im Umgang mit dem Führerscheinrecht zurückzukehren.

Der ACE-Sprecher begründete die kritische Haltung seines Clubs auch mit den Ergebnissen einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Deren Fazit laute: Je jünger und unerfahrener jugendliche motorisierte Zweiradfahrer sind, desto größer ist ihr Unfallrisiko. „Wir haben kein Verständnis dafür, wenn die Regierungskoalition solche Gutachten zur Seite schiebt und außerdem sämtliche Warnungen des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) und der Deutschen Verkehrswacht (DVW) in den Wind schlägt“, merkte Knobloch an.

Industrielobby will Moped-Absatz erhöhen
Auch die Weigerung der Koalition, sich im Vorfeld einer Befassung im Bundestag mit den Bedenken der Opposition auseinander zu setzen, werfe ein schlechtes Licht auf den Vorgang. Es entstehe so der Eindruck, dass die Koalition einer starken Industrielobby aus dem Bereich der Zweiradindustrie zu Diensten sein wolle. Laut ACE ist der Absatz von Mopeds in den vergangenen Jahren zurückgegangen.

Nach Vorgaben der Europäischen Union können nach Angaben des Clubs die Mitgliedsstaaten die Altersbegrenzung für den Zugang zur neuen Führerscheinklasse (AM) beispielsweise von jetzt 16 auf höchstens 14 Jahre herabsetzen. Das würde bedeuten, dass bereits 14- oder 15-jährige Jugendliche die Möglichkeit zum Führen zweirädriger Kleinkrafträder, Quads oder Leicht-PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km pro Stunde (km/h) bekämen.

Die häufigste Unfallursache bei Unfällen mit Personenschäden, an denen 15- bis 17-jährige Jugendliche beteiligt sind, ist nicht angepasste Geschwindigkeit. Viele Jugendliche dieser Altersgruppe müssen laut ACE als erheblich risikoorientiert eingestuft werden und sie verfügten auch nur über wenig Erfahrung im Umgang mit Geschwindigkeiten im motorisierten Straßenverkehr. Vor diesem Hintergrund will die Regierung den Jugendlichen nun erlauben mit 45 km umherzufahren. Dagegen wendet sich der ACE und weitere namhafte Organisationen, die sich der Verkehrssicherheit verschrieben haben.

ACE will Rechte der Autofahrer stärken
Strittige Fragen zur Weiterentwicklung des Verkehrsrechts stehen im Mittelpunkt des 2. Verkehrsrechtstages, den der ACE am Wochenende in Erfurt (25. bis 26. Juni 2010, Radisson Blu Hotel) veranstaltet. Zu dem zweitägigen Kongress erwartet der Club nahezu 200 Verkehrsrechtsanwälte aus ganz Deutschland. Eröffnet wird die Konferenz vom Thüringischen Justizminister Dr. Holger Poppenhäger (SPD), der sich unter anderem zu Alkoholkontrollen im Straßenverkehr äußern will.

Der ACE kündigte eine Stellungnahme zur geplanten Verabschiedung des sogenannten Geldsanktionsgesetztes an. Mit dessen Hilfe sollen von Oktober an grenzüberschreitend Geldbußen wegen im Ausland begangener Verkehrsverstöße vollstreckt werden können. Dagegen gibt es verfassungsrechtliche Bedenken. Der Club will angesichts der Kontroverse um Halterhaftung und EU-Vollstreckung in Deutschland die Rechte der Autofahrer verteidigen und stärken.

Der ACE-Kongress beschäftigt sich außerdem unter anderem mit der aktuellen Rechtsprechung zum Autokauf und zur Schadensminderungspflicht bei der Unfallregulierung.

Auskünfte / Interviews zum Thema:
Matthias Knobloch: 030 – 27 87 25 14
Handy: 0151 - 12 13 83 68

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