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Kommt der Moped-Führerschein für Teenies?

04.04.201112:51 UhrTourismus, Auto & Verkehr

(openPR) Stuttgart (ACE) 4. April 2011 – Geht es nach den Vorstellungen von Union und FDP im Bund, soll das Zulassungsalter zum Erwerb des sogenannten Moped-Führerscheins demnächst von 16 auf 15 abgesenkt werden. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) ist von den schwarz-gelben Koalitionsfraktionen aufgefordert worden, das schon lange vereinbarte Vorhaben endlich auf den Weg zu bringen. Doch der Minister zögert. Aus gutem Grund, wie der ACE Auto Club Europa meint. Nach Angaben des Clubs haben sich namhafte Unfallforscher und Verkehrssicherheitsexperten vehement gegen das Fahrerlaubnisprojekt ausgesprochen. Sie mahnen den Minister, er solle seinen eigenen Überzeugungen treu bleiben. Ob Ramsauer allerdings weiter den Einsichten in die Erfordernisse der Unfallverhütung folgt oder aus Gründen der Parteiraison nachgibt, das ist derzeit offen.

In der bevorstehenden Verkehrsministerkonferenz (6. April in Potsdam) will Ramsauer offenbar nach der Methode „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“ wenigstens ein Bundesland dafür gewinnen, den umstrittenen Moped-Führerschein für Teenies zu erproben. Das könnte riskant werden, mutmaßt der ACE. Denn im Zuge der Erprobung könnte es zu einem dramatischen Anstieg der Verkehrsopferzahlen mit Toten und Verletzten kommen. Wohl deshalb lehnen einer Umfrage des ACE zufolge nahezu alle Bundesländer den geplanten Modellversuch ab. Einzig Sachsen und Thüringen wollen sich auf den Feldversuch einlassen. Mecklenburg-Vorpommern, ursprünglich auch bereit mitzumachen, hat sich nach ACE-Angaben kurz vor dem Schwur in der Verkehrsministerkonferenz von der ostdeutschen Länderformation wieder abgesetzt und das Thema für „erledigt“ erklärt.

Berlin wollte sich zum Zeitpunkt der ACE-Umfrage noch nicht festlegen. Sollte es in einem Bundesland tatsächlich zu einer Erprobung des Moped-Führerscheins für Fünfzehnjährige kommen, müsste zuvor Ramsauer dem formal aber noch zustimmen.


ACE warnt vor Anstieg der Unfallzahlen - „Erfolge der Verkehrssicherheitsarbeit nicht untergraben“
Der ACE appellierte an die Bundesländer Sachsen und Thüringen, sie sollten ihre Haltung zur Herabsetzung des Zugangsalters für den Mopedführerschein im Interesse der Verkehrssicherheit noch einmal überdenken. „Wer solche Absichten jetzt immer noch weiter vorantreibt, untergräbt die Erfolge gemeinsamer Verkehrssicherheitsarbeit“, sagte ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner. Er wies auf Berechnungen des österreichischen Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) hin, wonach bei einer Verwirklichung des umstrittenen Plans die Zahl der Straßenverkehrsunfälle in Deutschland jährlich um bis zu 17.000 steigen würde. Angesichts dieser absehbaren negativen Folgen sollten Union und FDP zu einem besonnenen Kurs im Umgang mit dem Führerscheinrecht zurückzukehren.
Der ACE-Sprecher begründete die Auffassung seines Clubs auch mit den Ergebnissen einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Deren Fazit laute: Je jünger und unerfahrener jugendliche motorisierte Zweiradfahrer sind, desto größer ist ihr Unfallrisiko. „Wir haben kein Verständnis dafür, wenn die Regierungskoalition solche Gutachten zur Seite schiebt und außerdem sämtliche Warnungen des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) und der Deutschen Verkehrswacht (DVW) in den Wind schlägt“, kritisierte Hillgärtner.

Industrielobby will Moped-Absatz erhöhen
Auch die Weigerung der Koalition, sich mit den Bedenken der Fachleute auseinanderzusetzen, werfe ein schlechtes Licht auf das Vorhaben. Es entstehe so der Eindruck, dass die Koalition einer starken Industrielobby aus dem Bereich der Zweiradindustrie zu Diensten sein wolle. Laut ACE ist der Absatz von Mopeds in den vergangenen Jahren zurückgegangen.

Nach Angaben des Clubs können nach Vorgaben der Europäischen Union die Mitgliedsstaaten die Altersbegrenzung für den Zugang zur neuen Führerscheinklasse (AM) beispielsweise von jetzt 16 auf maximal 14 Jahre herabsetzen.

Das würde bedeuten, dass bereits 14- oder 15-jährige Jugendliche die Möglichkeit zum Führen zweirädriger Kleinkrafträder, Quads oder Leicht-Pkw mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km pro Stunde (km/h) bekämen.

Die häufigste Unfallursache bei Unfällen mit Personenschäden, an denen 15- bis 17-jährige Jugendliche beteiligt sind, ist nicht angepasste Geschwindigkeit. Viele Jugendliche dieser Altersgruppe müssen laut ACE als erheblich risikoorientiert eingestuft werden und sie verfügten auch nur über wenig Erfahrung im Umgang mit Geschwindigkeiten im motorisierten Straßenverkehr.

Vor diesem Hintergrund wollen Union und FDP den Jugendlichen erlauben, mit Tempo 45 km/h umherzufahren, obwohl das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins AM formal auf 16 Jahre festgelegt wurde (§ 10 Absatz 1 Nummer 1 der Sechsten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung vom 7. Januar 2011 ).

Die Bestrebungen zur Herabsetzung des Zugangsalters zum Mopedführerschein stehen laut ACE möglicherweise in einem Zusammenhang mit der Führerscheinpraxis in der früheren DDR.

So forderten die Bundesländer Sachsen und Thüringen bereits im Dezember 2010 im Verkehrsausschuss des Bundesrates die Herabsetzung des Mindestalters auf 15 Jahre. Unterstützt wurde der Vorschlag seinerzeit vom Land Mecklenburg-Vorpommern. Einem Modellversuch „Mopedführerschein mit 15“ steht die Gemeinsame Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter (GKVS) mehrheitlich ablehnend gegenüber. Die Verkehrsminister müssen aber dem Votum dieses Beraterkreises nicht folgen. Das lange Zeit vorherrschende Stimmungsbild zur Herabsetzung des Zugangsalters für den Mopedführerschein beschreibt der ACE so: „Westländer lehnen das ab, Ostländer sind aus alter DDR-Gewohnheit dafür.“

Regierungswechsel in Baden-Württemberg ohne Einfluss auf Votum
Eine Umsetzung der Erprobung wäre von der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung des Bundes abhängig. Sie ist nach Einschätzung des ACE in Anbetracht eines von der schwarz-gelben Koalition mehrheitlich gefassten Bundestagsbeschlusses vom Juli 2010 durchaus denkbar. Möglicherweise ist aber noch eine zusätzliche Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Hier haben sich die Mehrheitsverhältnisse zulasten von Schwarz-Gelb jüngst geändert.

Der ACE geht davon aus, dass die künftige grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg die von der Vorgängerregierung eingenommene Haltung teilt. Die Begründung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg spiegelt die im Westen Deutschlands vorherrschende Meinung wider: „Es bedarf keines erneuten Feldversuchs in Deutschland, um sich von den negativen Auswirkungen einer solchen Altersabsenkung für die Verkehrssicherheit zu überzeugen.“ Noch deutlicher bringt das bayerische Innenministerium in einer Stellungnahme an den ACE seine Meinung auf den Punkt: „Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist es nicht angezeigt, einer ohnehin gefährdeten Personengruppe bereits in einem Alter von 15 Jahren ein Fahrzeug der Klasse AM anzuvertrauen“, heißt es in München. Von den neuen Ländern zeigte sich alleine Sachsen-Anhalt auf Anfrage des ACE betont skeptisch und kündigte an, für einen „Führerschein mit 15“ - Modellversuch nicht zur Verfügung zu stehen.

Häufig schrecken wohl auch die Erfahrungen in Österreich, wo nach der Herabsetzung der Altersbeschränkung die Unfallzahlen in die Höhe schnellten.

Die Debatte, auch jüngeren Fahrern den Zugang zu schnelleren Fahrzeugen zu erlauben, geht unter anderem darauf zurück, dass seit 1963 in der DDR 15-Jährigen nach Absolvierung einer Fahrprüfung das Führen von Kleinkrafträdern (50 cm³) gestattet wurde, die bis zu 60 km/h schnell waren. Damit durften sogar Autobahnen genutzt werden, deren Mindestgeschwindigkeit bei 50 km/h lag. Noch im November 2010 schätzte Sachsens Verkehrsminister Sven Morlok (FDP) in einer Pressemitteilung seines Ministeriums die Erfahrungen in der Vergangenheit als positiv ein und sprach sich lebhaft für eine Absenkung der Altersgrenze auf 15 Jahre aus.

„Erfahrungen in der ehemaligen DDR (Mindestalter 15 bei Mopeds) zeigen eine deutlich höhere Unfallbeteiligung dieser Altersgruppe im Vergleich zu den alten Bundesländern“, das geben jedoch die zuständigen Ministerien in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zu bedenken. An die Unfallopfer aus jener Zeit scheint man sich heute eher in Stuttgart oder Mainz zu erinnern als in Dresden oder Erfurt.

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