(openPR) Rotter Rechtsanwälte: Erste Klage gegen PHOENIX-Vermittler aus Kassel eingereicht - Rasches Vorgehen gegen Anlagevermittler am erfolgversprechendsten - Allianz zwischen einzelnen "Anlegerschutz- Kanzleien" und PHOENIX-Anlagevermittlern problematisch
München, 07. April 2005. Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat gestern im Auftrag eines Mandanten die erste Klage gegen einen Anlagevermittler nach Insolvenz der Phoenix Kapitaldienst GmbH vor dem Landgericht Kassel eingereicht.
Hierzu Bernd Jochem, Partner der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei: "Der Fokus unserer Kanzlei lag - wie auch bei anderen Fällen - auf der raschen und erfolgversprechendsten Vorgehensweise gegen die Verantwortlichen dieses Kapitalmarkt-Desasters. Wir gehen inzwischen nach intensiver Prüfung der Sachlage bei unseren Phoenix-Mandanten davon aus: Das der Klage zugrunde liegende Verhalten des Vermittlers ist kein Einzelfall."
Obwohl der Kläger in diesem Fall keinerlei Interesse an spekulativen Geldanlagen hatte, sondern eine nachhaltige Verzinsung seines eingesetzten Kapitals zur Sicherung seiner Altersvorsorge forderte, empfahl der beklagte Anlagevermittler den höchst spekulativen Phoenix Managed Account. Zudem unterließ der Anlagevermittler den zwingend erforderlichen Hinweis, dass das eingebrachte Kapital zum Teil oder sogar vollständig verloren gehen kann.
Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hält juristische Maßnahmen insbesondere gegen Anlagevermittler aufgrund der hierzu vielfach abgesicherten, komfortablen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (z.B. BGH Az.: XI ZR 12/93; BGH II ZR 124/03) und des OLG Braunschweig (AZ 3 U 118/03) sowie den gewöhnlich vorliegenden Haftpflichtversicherungen der Vermittler für den effektivsten Weg, um Phoenix-Geschädigten zu Schadenersatz zu verhelfen. Mit Blick auf eine kürzlich erfolgte BGH-Entscheidung zur kurzen Verjährungsfrist von drei Jahren nach Erwerb von Kapitalanlagen (XI ZR 170/04) ist zudem bei einem gezielten Vorgehen gegen Vermittler Eile geboten.
In diesem Kontext kritisiert die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte das Verhalten einzelner Kanzleien im Fall Phoenix. Hierzu Bernd Jochem: "Es ist ein beispielloser und zugleich bemerkenswerter Vorgang, dass nun einzelne so genannte "Anlegerschutz-Kanzleien" im Fall Phoenix ausgerechnet mit denjenigen Anlageberatern und Vermittlern intensiv kooperieren, die die Phoenix-Geschädigten mit der Vermittlung dieser höchst unseriösen Anlage direkt in das finanzielle Verderben gestürzt haben. Da diese Kanzleien aus offensichtlich vordergründigen Motiven bewusst nicht gegen diese großen Vermittlergesellschaften juristisch vorgehen, drohen Phoenix-Geschädigten auch wegen der Verjährung weitere Nachteile."
Die Kanzlei weist deshalb vorsorglich darauf hin, dass Phoenix-Anleger im Falle einer nicht vollständigen Rechtsberatung - hierzu gehört auch ein umfassender Hinweis auf mögliche Anspruchsgegner - Regressansprüche gegenüber den betreffenden Anwälten geltend machen können.
Ende der Mitteilung.
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Hinweis:
Die beiden Partner der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte, Klaus Rotter und Bernd Jochem, sind am morgigen Freitag, den 8.4.2005 auf der Anlegermesse INVEST 2005 in Stuttgart präsent und stehen gerne für Fragen zu Phoenix und anderen aktuellen Fällen gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, evtl. Anfragen direkt an die unten genannte Kontaktadresse zu richten. Vielen Dank.
ÜBER ROTTER RECHTSANWÄLTE
Rotter Rechtsanwälte (München und Hamburg) ist eine der führenden deutschen Kanzleien für Kapitalanlegerschutz.
Sie ist seit vielen Jahren erfolgreich in den Bereichen Aktionärsvertretung, Vermögensverwaltungshaftung, US-Sammelklagen, Beratungshaftung, Prospekthaftung, Haftung bei Finanztermingeschäften sowie Bank- und Immobilienanlagerecht tätig. In vielen juristischen Auseinandersetzungen gelang es dabei der Kanzlei, für ihre Mandanten umfangreichen Schadensersatz zu erzielen.
Zu den bekanntesten Klagen gehören Deutsche Telekom, EM.TV, MLP, Comroad, Fokker, Julius Bär und die US-Sammelklagen gegen Intershop, Baan, Lernout & Hauspie und Argentinien.
Mit der BGH-Grundsatzentscheidung im Fall Infomatec erreichte die Kanzlei im Juli 2004 ein vielbeachtetes Präzedenz-Urteil. Erstmalig bestätigte der BGH, dass Aktionären Schadensersatzansprüche gegen Vorstände zustehen, wenn sie durch vorsätzliche falsche Ad-hoc Mitteilungen zum Aktienkauf bewegt wurden.
Durch die enge und praxiserprobte Kooperation mit Shalov Stone & Bonner LLP, New York, ist die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte in der Lage, ihren Mandanten auch bei Individual- und Sammelklagen in den USA effektiv zu Schadensersatzansprüchen zu verhelfen.
Der Kanzleigründer Klaus Rotter war Sachverständiger der nach Vorlage ihres Abschlußberichts plangemäß aufgelösten Regierungskommission "Corporate Governance". Er wird bei entsprechenden Gesetzesvorhaben zudem regelmäßig von Bundesministerien und Bundestag konsultiert.
Die Kanzlei wird von den beiden Partnern Klaus Rotter und Bernd Jochem geführt.
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