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Keine Ablehnungen vom Gründungszuschuss festzustellen

Bild: Keine Ablehnungen vom Gründungszuschuss festzustellen

(openPR) Derzeit kursieren immer wieder Gerüchte, dass der Gründungszuschuss abgelehnt würde. Wir können das nicht nachvollziehen.

Bei unseren Kunden ist es bundesweit noch zu keiner Ablehnung des Gründungszuschusses gekommen, weshalb wir diese allgemeine Verunsicherungstaktik den Gründungswilligen gegenüber nicht verstehen können.

Die Olaf Hoprich und Kerstin Neumann GbR ist als Existenzgründungsberatung bundesweit tätig. Wir haben eine hohe Anzahl Gründungen, die wir begleiten und beobachten dabei eine Vielzahl von Agenturen für Arbeit aus allen Bundesländern.

In keinem Fall ist es zu einer Ablehnung des Gründungszuschusses gekommen, wenn alle formellen und inhaltlichen Aspekte eingehalten worden sind.

Wir sind bundesweit aktiv vernetzt und erhalten über unsere Tätigkeit hinaus Informationen von Organisationen und Gründern. Niemand konnte diese Behauptung bestätigen.

Die Kriterien, die zur Gewährung des Gründungszuschusses, der ein Rechtsanspruch darstellt, sind eindeutig. Es hat sich daran nichts geändert!

Dass es Einsparungen auch im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit geben mag, ist bei der allgemeinen Situation nachvollziehbar, aber wir können aufgrund unserer Nähe zum politischen Geschehen nur betonen, dass die Investition in Existenzgründungen ein sehr gutes und bewährtes Instrument für eine stabile und langfristig gesunde Wirtschaftsentwicklung, also ein Instrument der Wirtschaftspolitik ist.

Wer auf eine langanhaltende, aufstrebende Wirtschaft in Deutschland setzt, wird auch nicht den Rotstift da ansetzen, wo zwei Drittel der Existenzgründer nachweislich nach drei Jahren noch immer am Markt vorhanden sind, sich also mindestens den eigenen Arbeitsplatz geschaffen haben.

Es gibt dafür aber auch wirklich keine Anzeichen, wie aus gut informierten Kreisen zu hören ist.

Hingegen wird offenbar darüber nachgedacht im Bereich der ALG II-Empfänger (Hartz IV) möglicherweise das freiwillige Einstiegsgeld zu streichen, also Gründungen aus ALG II nicht mehr in der gewohnten Art zu unterstützen. Hier handelte es sich aber schon immer um eine freiwillige Leistung, die letztendlich aus Steuergeldern finanziert wird.

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