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Verbot ungedeckter Leerverkäufe soll ausgeweitet werden

(openPR) Internationale Kritik am deutschen Alleingang

Bäch b. Zürich, 31. Mai 2010 – Der deutsche Alleingang beim Verbot ungedeckter Leerverkäufe hat weltweit für Kritik und Unverständnis gesorgt sowie große Nervosität an den Finanzmärkten ausgelöst. Zur Eindämmung der Spekulationen an den Märkten hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am vergangenen Mittwoch (19. Mai) zunächst ungedeckte Leerverkäufe in Aktien der zehn führenden deutschen Finanzinstitute verboten. Ebenfalls wurden ungedeckte Kreditderivate auf Ausfallrisiken von Staaten der Euro-Zone und ungedeckte Leerverkäufe von Staatspapieren der Euro-Zone untersagt. „Nationale Alleingänge führen lediglich zu Ausweichmanövern der Spekulanten in andere, unregulierte Gebiete“, konstatiert Bernd M. Otto, CEO der Investment24 AG und fügt hinzu: „Dies hat für den Finanzstandort Deutschland einen Mittelabfluss zur Folge, da vor allem professionelle Anleger an andere Börsenplätze ausweichen werden. Leittragende dieser Maßnahme wären somit vor allem die deutschen Kleinanleger.“



Mit Leerverkäufen können Investoren auf fallende Kurse wetten: Sie leihen sich ein Wertpapier, verkaufen es und hoffen, sich das Papier vor seiner fälligen Rückgabe billiger zurückkaufen zu können, als sie es zuvor verkauft hatten. Bei ungedeckten Leerverkäufen hat der Investor sich das Wertpapier nicht zuvor geliehen. Marktteilnehmer machen solche ungedeckten Leerverkäufe für eine Beschleunigung der Schuldenkrise in Europa verantwortlich. Es wird vermutet, dass diese hierdurch gezielt auf die Pleite Griechenlands gewettet haben.

Wie in der vergangenen Woche bekannt wurde, sollen die Verbote nun zusätzlich in einem „Gesetz zur Stärkung der Stabilität der Finanzmärkte“ geregelt werden und nicht länger Teil des geplanten Anlegerschutzverbesserungsgesetzes sein. Zudem hat die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf das Verbot hochriskanter Finanzgeschäfte noch einmal ausgeweitet. Danach sollen in Zukunft ungedeckte Leerverkäufe von Aktien generell verboten werden und nicht nur bei bestimmten Finanzaktien. Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass ein solches Verbot von Leerverkäufen an den Börsen wenig Wirkung zeigt. „Diese Maßnahmen waren bereits nach der Lehman-Pleite wirkungslos. Auch nach dem neuerlichen Shortselling-Verbot haben insbesondere Finanztitel an Wert verloren“, erklärt Bernd M. Otto von Investment24 Research. Der Entwurf der Bundesregierung sieht zudem die Einführung von Meldepflichten bestimmter Leerverkaufspositionen vor. Auch Währungsderivate auf den Euro, die nicht der Absicherung realer Geschäfte dienen, sollen verboten werden. Bernd M. Otto äußert sich skeptisch zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: „Währungsspekulationen per Derivat werden hauptsächlich von Kleinanlegern durchgeführt, professionelle Anleger nutzen hierfür den internationalen Devisenhandel (Forex). Dieser kann jedoch nicht so einfach reguliert oder verboten werden, zumal er länderübergreifend und direkt zwischen den Banken bzw. Brokern stattfindet.“

Die neuerlichen Bemühungen der Bundesregierung, die Krise an den Finanzmärkten unter Kontrolle zu bekommen, sind einmal mehr ein Zeichen für das eigene Regulierungsversagen. Die geplanten Maßnahmen schwächen nicht nur den Finanzstandort Deutschland, sondern sie treffen insbesondere Kleinanleger und werden daher im Endeffekt nicht nur wirkungslos, sondern sogar kontraproduktiv sein.

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