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Unterschied zwischen einem Inkassobüro und einem Rechtsanwalt

Bild: Unterschied zwischen einem Inkassobüro und einem Rechtsanwalt
RA Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
RA Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

(openPR) Die Entstehung offener Forderungen möchte jedes Unternehmen vermeiden.

Dennoch kommt es im unternehmerischen Bereich immer wieder vor, dass es zu einer Anhäufung nicht gezahlter Rechnungen kommt, die ein Unternehmen in eine finanzielle Schieflage bringen kann.



Dies kann durch ein seriöses und sachliches Forderungsmanagement vermieden werden, ohne dass sich die Kunden im Nachhinein abwenden.

Unternehmen können dabei auf professionelle Kanzleien und Rechtsanwälte oder Inkassobüros zurückgreifen.

Für welchen Weg sich das betroffene Unternehmen entscheiden möchte hängt in erster Linie von der Zielsetzung des Unternehmens, der Unternehmensphilosophie als auch vom Anspruch der Kundschaft ab.

Inkassobüros genießen in der Bevölkerung meist kein allzu hohes Ansehen.

Dies ist mitunter auf die zum Teil fragwürdigen Vorgehensweisen der Inkassobüros zurückzuführen.

Immer wieder ist beispielsweise zu beobachten, dass Inkassobüros standardmäßig mit SCHUFA Eintragungen drohen. Dies ist nicht nur rechtswidrig, sondern für das betroffene Unternehmen meist auch geschäftsschädigend, da auf diese Art und Weise die Geschäftsbeziehung zum Kunden gefährdet wird.

Sofern das Unternehmen keinen Wert auf eine weitere Zusammenarbeit mit dem säumigen Kunden legt kann dies vernachlässigt werden.

Inkassobüros befassen sich ausschließlich mit der Verwaltung von Forderungen - eine umfassende rechtliche Beratung und Vertretung können sie im Gegensatz zu professionellen Kanzleien und Rechtsanwälten nicht erbringen.

Dies ist ein entscheidender Vorteil, wenn das Unternehmen das Forderungsmanagement von Kanzleien durchführen lässt, da diese befugt sind das Verfahren sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu betreiben.

Inkassobüros sind lediglich außergerichtlich mit der Beitreibung der Forderung befugt.

Weigert sich der Schuldner auch nach Einschaltung eines Inkassobüros die Forderung zu zahlen - hiervon ist in der Regel auszugehen - muss die Angelegenheit ohnehin an einen Rechtsanwalt oder eine Kanzlei abgegeben werden.

Dies führt zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand, zu höheren Kosten und letzten Endes zu einem höheren Zeitaufwand, da sich die beauftragte Kanzlei nochmal gänzlich in den Sachverhalt einarbeiten muss.

Im Rahmen einer anwaltlichen Beratung und Vertretung kann sichergestellt werden, dass die Beitreibung einer Forderung nur dann erfolgt, wenn diese auch tatsächlich fällig und durchsetzbar ist.

Sofern dies der Fall ist muss der Schuldner die Kosten der Beauftragung des Rechtsanwalts tragen.

Entscheidend ist zudem erfahrungsgemäß der Spagat zwischen einem effektiven Forderungsmanagement auf der einen Seite und der Pflege der Geschäftsbeziehung zum Kunden auf der anderen Seite.

Dies bedarf eines seriösen und sachlichen Rahmens.

Datum: 27.05.2010
Autor: Gulden
Rubrik: Forderungsmanagement
Mehr über: Inkasso, offene Forderung

weitere Infos:

www.die-abmahnung.info
www.win-abmahnung.info
www.ggr-rechtsanwaelte.de
www.ggr-law.com
www.twitter.com/ggrlaw

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