(openPR) Wer Parkverbote nicht beachtet, dem droht nicht nur von staatlicher Seite Ärger. Bei unberechtigtem Parken auf privaten Flächen oder dem Blockieren von privaten Ausfahrten kommt in vielen Fällen ein Schreiben vom Anwalt oder Inkassobüro. Während das "falsche" Parken auf öffentlichen Straßen meist nicht mehr als 15,00 € kostet, schlägt eine Abmahnung vom Rechtsanwalt nicht selten mit 250,00 € oder sogar mehr zu buche. Also etwa dem Betrag, den auch das Abschleppen des Fahrzeugs verursacht hätte. Grundsätzlich ist das rechtmäßig, Urteilte der Bundesgerichtshof schon im Jahr 2012. Für die Kosten haftet grundsätzlich der Fahrzeughalter. Und zwar auch dann, wenn er selbst das Fahrzeug gar nicht auf dem betroffenen Parkplatz abgestellt hat. Nur im Innenverhältnis kann der Halter die Kosten vom Fahrer ersetzt verlangen.
Etwas anders ist die Lage, wenn auf Supermarktparkplätzen private Betreiber sogenannte Vertragsstrafen fordern. Hier wird nicht gleich ein Rechtsanwalt eingeschaltet. Die Kosten liegen meist zwischen 20,00 € und 40,00 €. Aber muss auch hier der Halter haften? Diese Frage liegt nun dem Bundesgerichtshof vor (Az. XII ZR 13/19). Eine Entscheidung wird noch bis Ende 2019 erwartet.
Private Parkplatzbesitzer haben oft keine andere Wahl, als sich an Dienstleister zu wenden, die sich um die Falschparker kümmern. Das Ordnungsamt ist auf privaten Grundstücken nicht zuständig und wird hier keine Knöllchen verteilen. Abschleppen ist oft mit dem Risiko behaftet, dass derjenige, der den Abschlepper beauftragt, auf den Kosten sitzen bleibt. Die Abmahnung oder das "private Knöllchen" ist dann das einzige Mittel, sich gegen Falschparker zu wehren. Da die Abmahnung zusätzlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bringt oder im Fall des gerichtlichen Vorgehens, dem Parker ein hohes Ordnungsgeld angedroht wird, ist sie in der Regel die effektivste Methode.
Letztlich hat die Rechtsprechung hier aber noch nicht das letzte Wort gesprochen. Die Kanzlei elixir rechtsanwälte, dort Rechtsanwalt Florian Schuh (https://www.recht-hilfreich.de) hat umfangreiche Erfahrung in der Durchführung von Abmahnungen, aber auch in der Abwehr von unberechtigten Abmahnungen. Wer beide Seiten kennt, sammelt naturgemäß die meisten Erfahrungen.








