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Soziale Integration – In Sachsen wird niemand vergessen

25.05.201017:40 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) „Ein wichtiger und richtiger Schritt zur weiteren sozialen Integration ins Alltagsleben von Senioren und hilfebedürftiger Menschen.“ , sagte der CDU Kreisvorsitzende Georg Ludwig von Breitenbuch MdL im Bezug auf die Veröffentlichung der sächsischen Staatsministerin Clauß. Im sächsischen Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP wurde die Alters-und Seniorenpolitik explizit zur Zielstellung. „Wir alle wollen Altersdiskriminierung verhindern.“ sagte von Breitenbuch. Von daher ist es mir eine besondere Freude dieses fertige Förderprogramm mit in die Breite tragen zu können.


Frauen und Männer in Sachsen bleiben zwar immer länger fit, werden jedoch auch immer älter. Und je älter sie werden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie Hilfe und Unterstützung benötigen, auch wenn sie (noch) nicht pflegebedürftig sind.
Das Ziel des neuen Programmes ist es daher, alten Menschen eine Begleitung im Alltag („Alltagsbegleiter“) unabhängig vom Pflegebedarf anzubieten und dadurch die Lebensqualität im Alter nachhaltig zu erhöhen: Besuche und kleine Hilfen im Alltag wie die Unterstützung beim Einkaufen, bei Kirchbesuchen, in der Bibliothek und am Computer schaffen soziale Nähe, lösen Isolation auf und vermitteln Lebensperspektive für die Betroffenen. „Das Förderprogramm soll dazu beizutragen, eine dauerhafte Unterstützungsbereitschaft und -kultur in der Bürgerschaft zu etablieren.“, fügte von Breitenbuch hinzu.
Die Aufgabe des Alltagsbegleiters bietet wiederum Männern und Frauen, die keiner traditionellen Erwerbstätigkeit nachgehen, eine individuell sinnvolle und gesellschaftlich nützliche Perspektive. In einem zweitägigen Einführungsseminar werden den künftigen Alltagsbegleitern durch den Projektträger die notwendigen Grundkenntnisse von Erster Hilfe und bis zur Erschließung sozialer Kommunikationsmöglichkeiten vermittelt. Regelmäßige Gruppengespräche bieten den Alltagsbetreuern die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch und kontinuierliche Anleitung, somit wird niemand allein gelassen und eine kontinuierliche Qualität gewährleistet.
Einen Antrag auf Förderung können Kommunen, Vereine, aber auch Kirchgemeinden stellen, heißt es aus Dresden. Der Projektträger koordiniert und vermittelt die Besuche der Alltagsbegleiter bei den Senioren und koordiniert gemeinsame Veranstaltungen (Musiknachmittage, Ausflüge, Sport).
Ein Projekt sollte in der Regel 8 bis 10 Alltagsbegleiter umfassen, so ist der Planungsansatz, sagte der Landtagsabgeordnete von Breitenbuch.
Die Projektförderung ist nicht rückzahlbar; pro Projekt ist ein Förderbetrag bis zu 15.000 EUR vorgesehen. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben können bis zu 100 Prozent gefördert werden. Förderfähig sind z.B. Personalausgaben, Sachausgaben/-kosten und Verbrauchsmaterial. Den Teilnehmenden wird für 14 Stunden Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung gewährt. Eine Kofinanzierung durch die Projektträger ist nicht erforderlich und die Laufzeit eines Projekts sollte 12 Monate betragen. Vielleicht gelingt es erwerbslose, sozial engagierte Bürger auf diesem Weg in soziale Berufe zu lenken.
„Das Vorhaben „Soziale Integration – Alltagsbegleitung für Senioren“ ist ein weiterer Baustein, mit dem den Herausforderungen der Demographie begegnet wird“, ergänzte Alexander Busch von der CDU der Stadt Brandis. Dadurch bietet sich Dienstleistern im Bereich der Altenpflege und Seniorenbetreuung ein neuer Aspekt ihr Angebot für unsere Senioren zu erweitern und noch mehr Hilfe zu leisten.

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