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KC Medienfonds: Anleger haben nur noch geringe Erwartungen

Bild: KC Medienfonds: Anleger haben nur noch geringe Erwartungen

(openPR) Die Filmfonds der KC Medien AG, die nunmehr als CP Medien AG firmiert, haben sich bei vielen Anlegern als wirtschaftliches Abenteuer erwiesen. Die KC Medien AG wurde 1995 gegründet. Deren Aktionär ist die Copro Media AG. Die KC Medien AG hat fünf Medienbeteiligungs-Fonds mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 901,11 Millionen DM initiiert, darunter die KC Medien Erste Beteiligungs AG & Co. KG MBF 96/21, die KC Medien Zweite Beteiligungs AG & Co. KG / MBF 97/24, die KC Medien Dritte Beteiligungs AG & Co. KG / MBF 98/28 und die KC Medien Vierte Beteiligungs AG & Co. KG / MBF 99/31. Dabei handelt es sich um risikoreiche unternehmerische Beteiligungen, bei denen die Anleger einkalkulieren müssen, dass die versprochenen sofort abzugsfähigen steuerlichen Verluste, soweit sie von der kritischen Finanzverwaltung nicht nachträglich wieder abgezogen werden, der einzige nennenswerte Ertrag bleiben, den man für den regelmäßig deutlich höheren Kapitaleinsatz bei Beitritt zur Fondsgesellschaft erwarten kann. Mittlerweile gibt es abgewickelte Fonds, die lediglich einen geringen Teil des ursprünglich eingesetzten Kapitals als Auseinandersetzungsguthaben ausgezahlt haben. Bei den laufenden Beteiligungen ist nicht auszuschließen, dass die Anleger bei Abwicklung der Beteiligung komlett leer ausgehen. Besonders nachteilhaft ist die Situation für Anleger, die Ihre Beitrittssumme bei einer Bank fremdfinanziert haben und über die Jahre hohe Zinszahlungen erbracht haben. Unabhängig hiervon liegen mehrere Berichte von Anlegern vor, die von ihrem Berater nicht ordnungsgemäß informiert worden waren. Vereinzelt haben Anleger bis heute keinen vollständigen Emissionsprospekt erhalten. In einigen Fällen haben Anwälte bereits Entschädigungszahlungen von Beratern erwirkt. Wenn die Berater maßgeblich an dem Abschluss einer Finanzierung der Zeichnungssumme beteiligt waren, kommt auch ein Anspruch gegen die finanzierende Bank in Betracht. Wegen der grundsätzlich eher kurzen Verjährung sollten sich betroffene Anleger mit der Deutschen Anleger Stiftung in Verbindung setzen.

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