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Medienfonds Kaledo III: Rückabwicklung in vielen Fällen möglich

Bild: Medienfonds Kaledo III: Rückabwicklung in vielen Fällen möglich
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Wie viele andere Filmfonds auch konnte der Medienfonds Kaledo III die Erwartungen nicht erfüllen. Ein Grund für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren Änderungen im Steuerrecht. „In vielen Fällen müssen Anleger von Kaledo Medienfonds aber nicht auf dem Schaden sitzen bleiben, wie diverse Gerichtsurteile zeigen“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Medienfonds wie der Kaledo III der LHI Leasing GmbH klangen für viele Anleger wegen der Steuervorteile anfangs verlockend. Doch die Rechnung ging am Ende für viele Anleger nicht auf. Wirtschaftlich und steuerlich konnte der Fonds nicht halten, was er versprach.

„Erfreulicherweise gibt es jedoch inzwischen einige anlegerfreundliche Gerichtsurteile“, sagt Cäsar-Preller. Dabei entschieden die Richter im wesentlichen aus zwei Gründen für die Rückabwicklung der Kapitalanlage. „Die Anleger hätten über die Provisionen, die für die Vermittlung der Anlage geflossen sind, informiert werden müssen. Damit folgen die Richter einem Urteil des BGH zu diesen so genannten Kick-Backs“, erläutert der Jurist.

Ein weiterer Grund sind formelle Fehler, die in einzelnen Darlehensverträgen aufgetaucht sind. „Das ist natürlich immer im Einzelfall zu prüfen“, sagt Cäsar-Preller. Der Rechtsanwalt weist aber auch darauf hin, dass sich Anleger des Medienfonds Kaledo III, die Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen wollen, beeilen sollten. Es könnte bereits Verjährung drohen.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/aktuelles/artikel/anlegerschutz/

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