Biogasanlagen als Störfallanlage?
(openPR) Immer mehr Biogasanlagen entstehen in Deutschland. Aber stellen diese eine Gefahr für die Allgemeinheit dar? Immer mehr Genehmigungsbehörden gehen dazu über, Biogasanlagen anhand Ihres Gefahrenpotentials in die 12. BImSchV (Störfallverordnung) einzuordnen.
Für die Einstufung einer Biogasanlage in die 12.BImSchV ist das Gefahrenpotential in einem Betriebsbereich maßgeblich. Die Einstufung der Genehmigungsbehörden erfolgt auf Grund der Einstufung von Roh-Biogas als hochentzündlicher Stoff (Gefahrenmerkmal R 12). Somit unterliegt Roh-Biogas der Nummer 8 des Anhangs I der 12.BImSchV.
Können in einer Biogasanlage mehr als 10.000 kg Roh-Biogas vorhanden sein, unterliegen diese den Grundpflichten der 12.BImSchV. In der Folge muss der Betreiber ein Konzept zur Verhinderung von Störfällen erstellen und vorlegen.
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Mark Helbig
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Dipl.-Ing. Technischer Umweltschutz
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