(openPR) Loyalität und Integrität bedarf keiner Kontrolle, oder doch? Trotz dieser Charaktereigenschaften, neigen immer mehr Unternehmen dazu ihre Mitarbeiter einer kontinuierlichen Kontrolle zu unterziehen. Doch wie viel Kontrolle ist erlaubt? Angesichts der öffentlich bekannt gewordenen Fälle namhafter deutscher Firmen und Kreditinstitute sowie weiteren Mittelstandsunternehmen, verwundert die massive Kritik an der Praxis von Mitarbeiterüberwachungen nicht. Im Gegenteil: Kritik und rechtliche Konsequenzen sind dort notwendig, wo Unternehmen willkürlich und unter Missachtung rechtlicher und ethischer Normen ihre Mitarbeiter von Detekteien ausspähen lassen. Den Schaden haben nicht nur betroffene Mitarbeiter, auch das Image von Unternehmen und der Ruf des Detektivgewerbes werden stark in Mitleidenschaft gezogen. Kontrolle ist zwar erlaubt, jedoch nur in einem bestimmten Rahmen. Der Arbeitgeber muss sich auf Überwachungsmethoden beschränken, die den Arbeitnehmer am geringsten belasten.
Gerade deshalb ist ein genauer Blick auf die rechtlich einwandfreie Arbeitsweise der beauftragten Detektei und rechtlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterüberwachungen durch Detekteien geboten. Hier kann eine versierte Detektei mit TÜV-CERT® Qualitätsmanagement-System beratend tätig sein und dem interessierten Mandanten helfen, rechtssichere Entscheidungen zu treffen.
Mitarbeiterkriminalität - eine ernsthafte Bedrohung
Die größte Gefahr für Unternehmen kommt von innen. Im Frühjahr 2010 veröffentlichte Corporate Trust unter dem Titel "Gefahrenbarometer 2010" eine ausführliche Studie über Sicherheitsrisiken für den deutschen Mittelstand. Ein Ergebnis: Die größten Schäden erleiden mittelständische Unternehmen durch Diebstahl, Einbruch und Überfall, gefolgt von Korruption, Betrug und Untreue.
Bei Fällen von Informationsabfluss müssen mittelständische Unternehmen feststellen, dass eigene Mitarbeiter das größte Risiko darstellen. Dazu passen Erhebungen deutscher Detektivverbände für das Wirtschaftsjahr 2008: Mehr als zwei Drittel der Aufträge, die Detektive von Unternehmen erhalten, betreffen Mitarbeiterdelikte. Kriminelle Handlungen in Unternehmen führen zu immensen materiellen und finanziellen Schäden. Noch schwerer treffen Unternehmen der Verrat von Betriebsgeheimnissen und der Abfluss spezifischen Know-hows. Die Bedrohung von Existenzen und Arbeitsplätzen ist vor diesem Hintergrund durchaus real. Unternehmen haben unbestritten das Recht und die Verpflichtung - nicht zuletzt gegenüber ihren Beschäftigten - gegen kriminelle Handlungen einzelner Beschäftigter vorzugehen. Nicht willkürlich, nicht wahllos, nicht umfassend, aber gezielt bei konkreten Verdachtsmomenten und dazu dürfen Unternehmen auch Detekteien einschalten.










