(openPR) Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen schützt Verbraucher. Häufig werden hiermit für diesen Personenkreis nachteilige Regelungen zu Fall gebracht. Im Kapitalanlagerecht ist es nicht gesichert, ob und inwieweit Anleger in den Schutz dieser Rechtsvorschriften fallen. Soweit dies direkt Verträge betrifft, die die Anleger, beispielsweise mit der Fondsgesellschaft direkt abschließen, wendet die Rechtsprechung das AGB-Recht an. Dies hat der BGH in einem Urteil vom 19.11.2009, AZ III ZR 108/08, nochmals ergänzt. Dort stellt der BGH fest, dass sogar sog. Drittverträge (Mittelverwendungsvertrag), die eine Auswirkung auf die Anleger haben, dem AGB-Recht unterfallen können.
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