(openPR) Durch die Regelungen des AGG hat der Gesetzgeber in weiten Teilen des Zivilrechts eine Diskriminierung sanktioniert. Insbesondere Vermieter müssen nunmehr damit rechnen, dass Sie bei einer Diskriminierung Schadenersatz leisten müssen. Das OLG Köln hat in einem Urteil vom 19.01.2010, AZ 24 U 51/09, festgelegt, dass der Vermieterseite ggf. auch eine Diskriminierung durch einen Hausverwalter zugerechnet werden kann. Für Vermieter bedeutet dies grundsätzlich, dass besondere Vorsicht bei der Einschaltung von Zwischenpersonen (Hausverwalter, Makler) geboten ist, wenn eine Wohnung vermietet werden soll. Hier sollten eine rechtsanwaltlich betreute Vermietung stattfinden.
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