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Wachstumsmarkt Prüfdienstleister

26.04.201009:08 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Wachstumsmarkt Prüfdienstleister

(openPR) Als eine Folge der negativen wirtschaftlichen Entwicklungen konzentrieren sich immer mehr Firmen auf ihr Kerngeschäft. Durch Outsourcing versuchen sie Kosten einzusparen und ihre Produktqualität zu steigern. Outsourcing reduziert die Fixkosten und führt zu mehr Beweglichkeit bei Kapazitäts- und Auslastungsschwankungen. Gleichzeitig lassen sich Produktivität und Leistungsvermögen durch das Know-how der externen Spezialisten steigern.

Diese Tendenz zur Auslagerung führte unter anderem dazu, dass sich der Markt der Prüfdienstleister in den letzten Jahren kontinuierlich im Wachstum befindet.

Das interne und externe Marktvolumen für industrielle Instandhaltung in Deutschland summiert sich, laut einer Studie der Unternehmensberatung Lünendonk (veröffentlicht im Oktober 2009), auf über 120 Mrd. Euro.

Ein besonders zur Auslagerung geeigneter Bereich ist das Aufgabengebiet der Arbeitssicherheit. Die komplexen Anforderungen sowie die sich ständig ändernden gesetzlichen Vorgaben erfordern gerade in diesem Gebiet einen hohen Grad an fachlicher Kompetenz und stetiger Fortbildung.

Die Bandbreite der Aufgabengebiete ist jedoch so hoch, dass innerhalb dieses Segmentes hochqualifizierte und leistungsstarke Nischenanbieter benötigt werden.

Mit diesem Anspruch wurde im April 2010 das Ingenieurbüro ETS Schwarz, mit dem Schwerpunkt der Elektrotechnischen Sicherheit, in Karlsruhe gegründet. Ein zentrales Angebot des Ingenieurbüros ist die Prüfung elektrischer Betriebsmittel entsprechend den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften BGV A3 und den VDE- Richtlinien DIN VDE 0701-0702 (http://ets-schwarz.de/BGV/BGV.html) sowie die Elektro-Prüfung von Produktionsmaschinen entsprechend DIN VDE 0113
(http://ets-schwarz.de/VDE/VDE.html).

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber für Sicherheit und Gesundheitsschutz in allen Arbeitsbereichen zu sorgen. Diese Verpflichtung wird in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) konkretisiert: Der Arbeitgeber darf nur geeignete Arbeitsmittel bereitstellen, die bei bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleisten.

Für den Betrieb elektrischer Maschinen und Elektrogeräte ist der Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungen, die von den Maschinen/Geräten ausgehen, entsprechend TRBS 1111 zu bewerten und Prüfintervalle festzulegen. ETS Schwarz unterstützt Unternehmen dabei, diese Gefährdungsbeurteilung rechtssicher zu erstellen (http://ets-schwarz.de/TRBS/TRBS.html).

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