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Ohne Risiko Forderungen einklagen: Wie Bauunternehmen an ihr Geld kommen

(openPR) Bonn, den 22. April 2010. Offene Forderungen, gebrochene Verträge – in der Krise müssen Bauunternehmen noch härter um ihr Geld kämpfen. Mit der Prozessfinanzierung können Unternehmer Vermögensansprüche einklagen – ohne dafür eigenes Kapital in die Hand nehmen zu müssen.



Das milliardenteure Prestigeobjekt sollte ursprünglich im Sommer 2007 schon in Bau sein. Doch weil der Auftraggeber aus dem öffentlichen Sektor gegen das Vergaberecht verstieß, konnte das Konsortium mehrerer mittelständischer Bauunternehmen erst mit etlichen Monaten Verzug im April 2008 loslegen. Rund 50 Millionen Euro Ausfallkosten fielen wegen der Wartezeit an. Das Konsortium zog schließlich im Frühjahr 2010 gegen seinen Auftraggeber vor Gericht. Die Forderung: Zumindest die entstandenen Mehrkosten durch die zwischenzeitliche Explosion des Stahlpreises solle der Bauherr seinen Auftragnehmern erstatten.

Wie das mittelständische Konsortium müssen Bauunternehmen gerade in der Wirtschaftskrise noch härter um ihr Geld kämpfen. „Allein im Bauhandwerk fielen 2009 mindestens eine halbe Milliarde Euro an Forderungsausfällen an“, schätzt Dr. Edgar Stieglitz, Jurist bei dem Prozessfinanzierer FORIS AG in Bonn. Bei einem Gesamtbranchenumsatz von rund 82 Milliarden Euro im Bauhandwerk musste mehr als jeder fünfte Handwerksbetrieb im vergangenen Jahr Forderungsausfälle von mehr als einem Prozent seines Umsatzes hinnehmen. 2008 galt dies nur für knapp jeden sechsten Betrieb. Und nahezu jeder zweite Bauhandwerker (44,7 Prozent) blieb 2009 auf unbezahlten Rechungen von bis zu einem Prozent seines Umsatzes sitzen. Das geht aus dem aktuellen Bericht der Wirtschaftsauskunftei Creditreform zur Wirtschaftslage im Handwerk Frühjahr 2010 hervor.

„In den kommenden Monaten werden sich Liquiditätsengpässe und Probleme mit offenen Forderungen in der Bauwirtschaft weiter verschärfen“, prognostiziert Stieglitz. „Vor allem für mittelständische Subunternehmen wird die Entscheidung, ob sie Forderungen aus nicht bezahlten Rechnungen oder werkvertragsrechtlichen Streitigkeiten abschreiben oder den Rechtsweg einschlagen, zum knallharten Rechenexempel.“ Subunternehmer werden vermehrt vor die Schicksalsfrage gestellt, was schwerer wiegt: Durch das Auffahren härterer Geschütze einen potenziellen Auftraggeber zu verprellen - dafür aber die Chance zu wahren, doch noch an ihr Geld zu kommen. Oder aber die Insolvenz der eigenen Firma zu riskieren. „Denn wenn der Bauherr oder Generalunternehmer das Geld schuldig bleibt, müssen Subunternehmer trotzdem ihre Material- und Lohnkosten sowie die Rechnungen ihrer Subsubunternehmer aus eigener Tasche bezahlen“, erklärt Prof. Dr. Ulrich Tödtmann, Rechtsanwalt und Vorstand der FORIS AG.

Und auch für Generalunternehmer und Bauträger sind die Finanzierungsspielräume durch das neue Bauforderungssicherungsgesetz empfindlich eingeschränkt worden. Als Treuhänder ihrer Nachunternehmer können sie Auftraggeberzahlungen nicht mehr frei und objektunabhängig zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen verwenden. Sie sind gezwungen, das Baugeld ganz konkret zur Bezahlung der von ihnen beauftragten Subunternehmer, Architekten und Lieferanten einzusetzen.

Gerade bei höheren Forderungen lohnt es sich deshalb, eine exakte Kalkulation des Prozesskostenrisikos durchzuführen und das finanzielle Risiko eines möglichen Prozessverlustes an einen Finanzdienstleister auszulagern. Wichtiger Effekt der Prozessfinanzierung: Das Unternehmen schont seine Liquidität und erspart sich die Bildung von Rückstellungen in Höhe möglicher Prozesskosten“, rechnet Stieglitz vor. „Das können schnell fünfstellige Summen sein, die in der Bilanz gebunden sind.“

„Die FORIS übernimmt als Prozessfinanzierer das komplette Kostenrisiko und im Falle einer Niederlage auch sämtliche Anwaltskosten der Gegenseite“, erklärt FORIS-Vorstand Prof. Dr Ulrich Tödtmann. Der juristische Finanzdienstleister steigt ab einem Streitwert von 200.000 Euro mit einer Finanzierung ein. Gewinnt der Kläger, erhält der Prozessfinanzierer eine zuvor individuell vereinbarte Erfolgsbeteiligung – in der Regel zwischen 10 und 30 Prozent des Erlöses. Sollte das Verfahren verloren gehen, übernimmt der Prozessfinanzierer alle Gerichts- und Anwaltskosten und der Kläger zahlt nichts.

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